Axa Winterthur: Heiligabend – bis zu dreimal mehr Brände

Christbaum-Brand

Brennende Christbaumkerzen sind an den meisten Bränden nicht schuldig, sondern viel häufiger fangen Adventskränze Feuer.

Winterthur – Unbeaufsichtigte Kerzen verursachen rund ein Fünftel der Brandfälle, die der AXA Winterthur während der Weihnachtszeit gemeldet werden. An Heiligabend ist die Gefahr besonders gross.

Fast ein Fünftel aller der AXA Winterthur in der Adventszeit gemeldeten Brandfälle der vergangenen fünf Jahre können auf weihnachtliche Kerzenbeleuchtung zurückgeführt werden. An den Weihnachtstagen selber passieren gar bis zu dreimal mehr Brände als an einem durchschnittlichen Tag. «Wir stellen in den letzten Jahren eine Häufung insbesondere am Heiligabend fest», erklärt Stefan Müller, Leiter der Abteilung Schaden Sachversicherung bei der AXA Winterthur.

Dabei sind brennende Christbaumkerzen an den meisten Bränden unschuldig. Viel häufiger fängt ein Adventskranz Feuer oder eine allein stehende Kerze verursacht den Schaden. «Dass bei Christbaumkerzen Vorsicht geboten ist, ist inzwischen wohl allgemein bekannt. Doch auch andere Kerzen müssen stets beaufsichtigt werden, das scheint vielen Leuten noch zu wenig bewusst zu sein», sagt Stefan Müller. Die durchschnittliche Schadensumme bei einem durch Kerzen verursachten Brand beträgt um die 10’000 Franken – immer wieder passiert aber auch ein grösserer Brand mit einer deutlich höheren Schadensumme.

«Die Flamme der Kerze darf auch beim Herunterbrennen keine brennbaren Materialien erreichen und bevor ein Raum verlassen wird, müssen alle Kerzen gelöscht sein. Ein Eimer Wasser für den Fall der Fälle macht zudem nicht nur in der Nähe des Christbaumes Sinn, sondern auch beim Adventskranz», empfiehlt Stefan Müller deshalb. Übrigens: Auch Wunderkerzen können, im Haus angezündet, dem Mobiliar gefährlich werden. Zum Beispiel, wenn sie auf dem Teppich landen. (AXA Winterthur/mc/ps)

Infos zum Versicherungsschutz
Brandschäden oder Schäden durch Löschwasser sind durch die Hausratversicherung gedeckt. Mieter sollten zudem unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Denn wenn sie Eigentum des Vermieters wie Fenster, Wände oder Böden beschädigen, können die Vermieter haftrechtliche Forderungen geltend machen – die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, welche man Dritten unabsichtlich zufügt. Als Hauseigentümer ist die Immobilie praktisch in allen Kantonen  über die obligatorische Gebäudeversicherung gegen Feuer versichert (freiwillig in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerhoden und Wallis).

Exit mobile version