AXA Winterthur: Wer steht bei Unfällen mit Elektro-Stehrollern gerade?

AXA Winterthur: Wer steht bei Unfällen mit Elektro-Stehrollern gerade?

Winterthur – Ein- und zweirädrige Elektro-Fahrzeuge boomen. Allerdings sind viele Geräte nicht für den Strassenverkehr zugelassen. Bei einem Unfall ist die Versicherungsdeckung davon abhängig, ob das Fahrzeug über eine Typengenehmigung verfügt und ob sich der Unfall auf privatem oder öffentlichem Gelände ereignet hat.

Elektro-Stehroller erfreuen sich zurzeit grösster Beliebtheit: Monowheels, Skateboards, Trottinetts oder Balanceboards mit Elektromotoren sieht man immer häufiger – sie sind besonders bei Teenagern sehr populär. Allerdings sind die meisten der derzeit im Handel befindlichen Elektro-Stehroller nicht für den Strassenverkehr zugelassen. Konkret bedeutet das, dass man mit ihnen weder auf Strassen, noch auf Velowegen oder Trottoirs, sondern nur auf privaten Grundstücken fahren darf. Als «öffentlich» und somit verboten gelten auch Fussgängerwege, Plätze, Parks und andere frei zugänglichen Areale. Fährt man hier mit einem nicht zugelassenen Trendfahrzeug, riskiert man eine Busse. Die rechtliche Situation definiert zudem den Rahmen der Versicherungsdeckung. «Kommt es auf einer öffentlichen Strasse zu einem Unfall mit einem nicht typenzugelassenen Fahrzeug, ist dies nicht nur in rechtlicher, sondern auch in versicherungstechnischer Hinsicht ein Problem. Denn der Halter haftet zwar, allerdings besteht keine Deckung über seine Privathaftlichtversicherung und er muss für den Schaden selber aufkommen», erklärt Daniel Meier, Leiter Fachbereich Privatkunden der AXA Winterthur.

Haftpflichtdeckung auf privatem Gelände
Anders sieht es aus, wenn es zu einem Unfall mit einem motorisierten Ein- oder Zweirad auf einem abgesperrten, privaten Grundstück oder auf einem eingezäunten Pausenplatz kommt. «In einem solchen Fall besteht eine Versicherungsdeckung über die Privathaftpflichtversicherung des Smartwheel-Benutzers beziehungsweise seiner Eltern. Kinder sind bei der AXA Winterthur – sofern ledig – bis zwanzig in der Privathaftpflicht ihrer Eltern miteingeschlossen», so Daniel Meier. Eltern rät Daniel Meier deshalb, darauf zu achten, dass ihre Kinder wirklich nur auf eingezäunten Privatgrundstücken ihre Fahrkünste auf den nicht zugelassenen Geräten testen.

Klarer Fall bei «Segway» und gewissen Elektro-Trottinetts
Nochmals anders präsentiert sich die Situation bei einem Unfall mit einem Segway, dem wohl bekanntesten Elektro-Stehroller. Der Segway verfügt über eine Typengenehmigung der Zulassungsbehörden und ist Motorfahrrädern gleichgestellt. Einen Segway darf man ab 14 Jahren mit einem Fahrausweis Kategorie M oder G fahren, ab 16 Jahren auch ohne Ausweis. Im Verkehr ist der Segway den Velos gleichgestellt und muss auf Radwegen oder Radstreifen fahren. Ereignet sich ein Unfall mit einem Segway, ist der Sachverhalt klar: «Der Segway braucht eine gelbe Töffli-Nummer mit Vignette. Segway-Halter schliessen also über die kantonalen Strassenverkehrsämter eine Haftpflichtversicherung ab, und die Kantone wiederum haben bei einer Versicherung einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Bei einem Unfall übernimmt die AXA Winterthur im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung jenen Teil, der über das Obligatorium hinaus geht», erklärt Daniel Meier.

Nebst dem Segway haben derzeit auch einige Elektro-Trottinetts eine Typengenehmigung und sind für den Strassenverkehr zugelassen. «Diese Elektro-Trottinetts sind im Strassenverkehr den Velos gleichgestellt und brauchen kein Kontrollschild. Gibt es einen Unfall mit einem zugelassenen Trendfahrzeug, übernimmt die Versicherung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung die Kosten, es besteht also volle Deckung», so Daniel Meier.

Im Bereich der Elektro-Stehroller ist im Moment jedoch vieles in Bewegung, und für zahlreiche Trendfahrzeuge wird derzeit die Typengenehmigung geprüft. «Das Beispiel des Segways hat gezeigt, wie rasch sich die Situation verändern kann, womit sich dann auch der Versicherungsbedarf verändert», erklärt Daniel Meier. Informationen darüber, ob ein Gerät über eine Typenzulassung verfügt, finden sich beim Bundesamt für Strassen ASTRA.

Und: Eine Helmpflicht besteht für keines der Trendfahrzeuge. Die AXA Winterthur empfiehlt jedoch ausdrücklich das Tragen eines Helms; sowohl bei zugelassenen als auch bei nicht zugelassenen Elektro-Stehrollern. (AXA Winterthur/mc/ps)

AXA Winterthur
Rund zwei Millionen Kunden vertrauen der AXA Winterthur. Sie setzen auf ihre Erfahrung und Beratung in der Personen-, Sach-, Haftpflicht- und Lebensversicherung sowie der beruflichen Vorsorge. Der führende Schweizer Versicherer ist ein dynamisches Unternehmen mit einer ambitionierten Vision: den Kunden Freiräume über die finanzielle Sicherheit hinaus schaffen und so ein unbeschwertes Leben ermöglichen – mit einfachen, digitalen Prozessen und innovativen Produkten und Dienstleistungen rund um wichtige Lebensbereiche wie Mobilität, Wohnen oder Unternehmertum. Dafür setzen sich die rund 4000 Mitarbeitenden sowie die 2600 Kolleginnen und Kollegen in den 277 Generalagenturen und Agenturen Tag für Tag ein. Die AXA Winterthur gehört zur AXA Gruppe und erzielte 2015 ein Geschäftsvolumen von CHF 11,1 Mia.

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