BA: Entscheid über Behring-Anklage könnte sich verzögern

BA: Entscheid über Behring-Anklage könnte sich verzögern
Dieter Behring, gescheiterter Financier. (Archivbild)

Unter Betrugsverddacht: Dieter Behring.

Bern – Der für dieses Jahr angekündigte Entscheid über die Anklageerhebung im Fall Dieter Behring könnte sich verzögern. Der ursprünglich in Aussicht gestellte Termin für den Abschluss der Untersuchung steht laut Bundesanwaltschaft (BA) wegen weiteren Abklärungen in Frage.

Ende vergangenen Aprils hatte die BA darüber orientiert, dass die Untersuchung im Fall Behring und der Moore Park Gruppe weit fortgeschritten sei. Im Visier der BA stehen neben Behring zehn weitere beschuldigte Personen. Die BA stellte dabei in Aussicht, noch bis Ende Jahr über die Anklage zu entscheiden.

Rechtshilfe im Ausland beantragt
Wie BA-Sprecherin Jeannette Balmer am Freitag auf Anfrage der sda mitteilte, ist in Frage gestellt, ob der Entscheid über eine Anklageerhebung tatsächlich noch dieses Jahr fällt. Das ursprünglich formulierte Ziel sei ambitiös und müsse neu überprüft werden. Die BA setze alles daran, den Fahrplan einzuhalten und die Untersuchung gezielt und so rasch wie möglich zu Ende zu führen. Neuerdings seien Rechtshilfehandlungen im Ausland beantragt worden. Die BA werde – zum Teil auf Antrag von beschuldigten Personen – um weitere Befragungen auf dem Rechtshilfeweg ersuchen.

Anklagebehörde vermutet Schneeballsystem
Seit Anfang Jahr habe die BA über 50 Befragungen durchgeführt. Es seien Zeugen und Auskunftspersonen angehört worden. Mit einem Teil der beschuldigten Personen hätten bereits Schlusseinvernahmen stattgefunden. Dieter Behring wird verdächtigt, Anleger mit hohen Zinsversprechen gelockt und um mehrere hundert Millionen Franken betrogen zu haben. 2004 brach sein Anlagesystem zusammen. Die BA geht davon aus, dass fast alle vom gescheiterten Basler Financier entgegengenommenen Investorengelder in eine Art Schneeballsystem geflossen sind.

Bislang über tausend Anleger als Privatkläger
Den beschuldigten Personen wird gemäss ihren jeweiligen Tatbeiträgen gewerbsmässiger Betrug oder Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung oder Misswirtschaft sowie Urkundenfälschungen oder Geldwäscherei zur Last gelegt. Dem Verfahren im Fall Behring haben sich bis heute mehr als tausend Anleger als Privatkläger angeschlossen. Die BA hat den Fall Behring erst zu Beginn dieses Jahres wieder vom aufgelösten Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt übernommen. (awp/mc/ps)

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