Schweiz ermöglicht Gestrandeten Rückreise nach Grossbritannien und Südafrika
Bern – In der Schweiz gestrandete Personen aus Grossbritannien und Südafrika können ab Donnerstag dank einer Ausnahmeregelung in ihre Heimat zurückreisen. Die Regelung gilt auch für Schweizer, die sich derzeit in einem der beiden Länder aufhalten.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit der Ausarbeitung einer Lösung im Hinblick auf die Festtage beauftragt, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Mittwoch mitteilte. Seit Sonntag um Mitternacht sind die Flugverbindungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie Südafrika eingestellt, um eine Verbreitung des mutierten Coronavirus möglichst zu unterbinden.
Besondere Schutzmassnahmen für Passagiere in Quarantäne
Flüge ab der Schweiz dienten grundsätzlich der Rückreise für Personen, die in Grossbritannien oder Südafrika wohnen, derzeit aber in der Schweiz weilen, schreibt das Bazl. Für Passagiere, die sich in Quarantäne befinden, gelten gemäss Mitteilung besondere Schutzmassnahmen.
Für den Transport an die Flughäfen würden die notwendigen Schutzmassnahmen sichergestellt, um das epidemiologische Risiko bei den Spezialtransfers im Inland an den Flughafen zu minimieren. Die Fluggesellschaften ihrerseits müssten die sanitarischen Schutzkonzepte einhalten.
Nur mit Ausnahmebewilligung
Für Flüge, die Schweizerinnen und Schweizer aus Grossbritannien und Südafrika in die Heimat zurückbringen, müssen die Fluggesellschaften vorgängig eine Ausnahmebewilligung beim Bazl beantragen.
Sie dürfen nur Schweizer und Liechtensteinische Staatsangehörige befördern, Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines Visums D oder Inhaberinnen eines von einer Schweizer Vertretung ausgestellten «Laisser-passer», die die bisher geltenden Einreisevoraussetzungen erfüllen. Während des Fluges müssen die Fluggesellschaften die Passagiere darauf hinweisen, dass diese nach ihrer Ankunft die schweizerischen Quarantäneregeln einhalten müssen.
Das Bazl empfiehlt Reisenden, sich direkt an die Fluggesellschaften zu wenden für Abklärungen, ob und wann ihr Flug stattfindet. Das Amt bittet zudem alle Schweizerinnen und Schweizer in Grossbritannien und Südafrika, ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort über die App «Travel Admin» zu erfassen. So könne das Aussendepartement EDA allenfalls nützliche Informationen gezielt an registrierte Reisende versenden. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit allen Reisenden sei jedoch nicht möglich.
BAG hat Briten via Push-Nachricht über Quarantäne informiert
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte am Mittwoch Britinnen und Briten in der Schweiz mit einer Push-Nachricht über die für sie geltenden Corona-Regeln informiert. Die Briten sollen sich ab Ankunftstag zehn Tage in Quarantäne begeben.
In der Nachricht wird die angeschriebene Person darüber informiert, dass sich alle Reisenden aus Grossbritannien oder Südafrika, die am oder nach dem 14. Dezember 2020 in die Schweiz gekommen seien, ab dem Ankunftsdatum für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Ziel sei es, die Ausbreitung der in England und Südafrika aufgetretenen Mutation des Coronavirus zu verhindern, wie das Innendepartement mitteilte. (awp/mc/pg)