Impfstrategie steht – 10 Prozent mehr Fälle als in der Vorwoche

Biontech

(Foto: Biontech)

Bern – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Donnerstag seine Impfstrategie festgelegt. Prioritär geimpft werden durch das Coronavirus besonders gefährdete Personen, also ältere und Menschen mit Vorerkrankung. Die Eidgenössischen Räte beschäftigen sich derweil mit den letzten Anpassungen am Covid-19-Gesetz.

Das BAG legte die Impf-Strategie zusammen mit der Eidg. Kommission für Impffragen (Ekif) fest. Nach den priorisierten Gruppen sollen die Impfstoffe dann allen anderen Erwachsenen zur Verfügung stehen, die sich impfen lassen möchten. Das BAG schreibt, eine Impfpflicht sei seitens Bund nicht vorgesehen.

In der Schweiz liefen die letzten Vorbereitungen, so dass mit den ersten Impfungen im Januar gestartet werden könne. Voraussetzung sei, dass Swissmedic nach Prüfung aller klinischen Daten einen ersten Impfstoff zulassen könne. Die Covid-19-Impfung werde für die Bevölkerung gratis sein. Die Impfung sei von Franchise und Selbstbehalt befreit.

Anpassungen an Covid-19-Gesetz
Das Virus beschäftigte am Donnerstag auch die Räte. Das Parlament regelte unter Zeitdruck die letzten Anpassungen am Covid-19-Gesetz. Damit stehen Unternehmen in Härtefällen neu insgesamt 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung. Zudem wurden die Hürden für den Bezug der Gelder gesenkt. Weiter sollen auch wieder Kulturschaffende und nicht nur Kulturunternehmen unterstützt werden.

Für Kurzarbeit gilt neu, dass ab Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 tiefe Löhne – bis 3470 Franken – zu 100 Prozent entschädigt werden. Mit den Anpassungen im Covid-19-Gesetz können zudem Maskenverweigerer wieder gebüsst werden. Das Gesetz kann nach der Schlussabstimmung von Freitag in Kraft treten.

Weil sich die Räte trotz mehrmaligem Hin und Her nicht einigen konnten, musste für einen Punkt eine Einigungskonferenz einen Kompromiss ausarbeiten. Es ging um die Finanzhilfen für professionelle und halbprofessionelle Sportklubs. Ihnen stehen À-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung.

Fraglich war, wie die massgebenden Einkommen bemessen werden sollten. Für die Berechnung sind nun die Einkommen der Angestellten in der Saison 2018/2019 massgeblich. Die Räte erklärten das Gesetz zudem für dringlich. Damit kann es nach der Schlussabstimmung von (morgen) Freitag in Kraft gesetzt werden. Das Ja in der Schlussabstimmung gilt als Formsache.

10 Prozent mehr Fälle
In der Schweiz und in Liechtenstein wurden dem BAG am Donnerstag innerhalb von 24 Stunden 5058 neue Coronavirus-Ansteckungen gemeldet. Gleichzeitig registrierte das BAG 102 neue Todesfälle und 216 Spitaleinweisungen. Seit Beginn der Pandemie wurden in der Schweiz und in Liechtenstein 3’215 ‹236 Tests auf Sars-CoV-2 durchgeführt, den Erreger der Atemwegserkrankung Covid-19, wie das BAG weiter mitteilte. Insgesamt gab es 399’511 laborbestätigte Fälle von Ansteckungen mit dem Coronavirus.

Der Wochenbericht des BAG zeigt, dass in der Woche 50 30’110 laborbestätigte Fälle verzeichnet wurden (Vorwoche: 27’359). Damit stieg die Anzahl der registrierten Fälle im Vergleich zur Vorwoche um 10,1 Prozent. Die Anzahl Tests stieg um 27 Prozent. Die Inzidenz in den Kantonen lag zwischen 185 Fällen pro 100’000 Einwohner und Woche in den Kantonen Jura und Obwalden sowie 507 Fällen in St. Gallen und dem Tessin.

16’228 Personen mussten bisher wegen einer Covid-19-Erkrankung im Spital behandelt werden. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung belief sich auf 5883. Aufgrund der Kontakt-Rückverfolgung befanden sich laut Angaben des BAG 30’185 Menschen in Isolation und 22’472 Menschen in Quarantäne. (awp/mc/ps)

BAG

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