Bern – Die Schweizer Banken müssen im Rahmen des FATCA-Abkommens von ihren US-Kunden die Zustimmung zur Datenlieferung an die US-Behörden einholen. Sie müssen die Kunden zudem über ein mögliches Amtshilfeverfahren unter dem Abkommen informieren, wie einem am Dienstag von der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlichten Orientierungsschreiben zu entnehmen ist. Das FATCA-Abkommen mit den USA wird laut ESTV vor dem 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt.
Erhält eine Bank von einem US-Kunden innert einer gesetzten Frist keine Zustimmungserklärung zur Übermittlung der Kontodaten an die US-Steuerbehörde IRS, so wird dieses Konto als «Non-Consenting US Account» eingestuft. Die Banken müssen der IRS bis Ende Januar 2015 die Anzahl und den Gesamtbetrag der Vermögenswerte aller Konten ohne Zustimmungserklärung mitteilen, ohne allerdings die Identität der Kunden offenzulegen.
IRS kann mittels Amtshilfe Informationen verlangen
Die US-Behörde kann in der Folge auf Basis dieser aggregierten Information von der Schweiz mittels Amtshilfeersuchens die Informationen zu den «Non-Consenting U.S. Accounts» verlangen. Dies werde allerdings erst nach Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen möglich, schreibt die Steuerverwaltung weiter. Die betroffenen Kunden haben zudem die Möglichkeit, vor einer Übermittlung der Daten Argumente gegen eine Qualifikation als «US-Person» geltend zu machen. (awp/mc/pg)