Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin EFD. (Foto: admin.ch)
Bern – Banken brauchen eine Bewilligung des Bundesrates, wenn sie Unterlagen an die USA liefern wollen. Die Kosten für diese Bewilligungen kann der Bundesrat den Banken in Rechnung stellen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gegenüber mehreren Sonntagszeitungen. Der Steuerdeal mit den USA wurde am Donnerstag nach jahrelangen Verhandlungen unterzeichnet. Banken, die am US-Programm teilnehmen, können so einem möglichen Strafverfahren entgehen. Sie müssen aber mit den US-Behörden kooperieren und entsprechende Daten liefern.
Die Kosten, die dem Bundesrat für die Ausstellung der Bewilligung entstehen, «kann der Bund den Banken als Gebühren in Rechnung stellen», sagte Widmer-Schlumpf gegenüber der «NZZ am Sonntag». Für diese Gebühren gebe es klare Regeln. «Meiner Meinung nach ist das der richtige Weg.» Allenfalls müssen die Banken auch die Kosten für die Verhandlungen mit den USA übernehmen. «Gründe dafür gäbe es, unsere Verhandlungsdelegation war insgesamt rund 25 Mal in den USA», sagte Widmer-Schlumpf gegenüber der «Ostschweiz am Sonntag» und der «Zentralschweiz am Sonntag». «Wir mussten sehr viel Zeit und Aufwand betreiben, um eine Lösung zu finden.»
Verursacherprinzip schwierig anzuwenden
Allerdings müsse man genau überlegen, was eine Kostenüberwälzung für andere Bereiche bedeuten würde, in denen der Staat für die Wirtschaft tätig sei. Vor allem sehe sie aber praktische Schwierigkeiten: «Im aktuellen Fall dürfte es kaum möglich sein, die Kosten verursachergerecht auf die einzelnen Banken zu verteilen.» Die UBS wurde 2010 verpflichtet, für die Verhandlungskosten im eigenen Fall aufzukommen. «Bei der UBS war nur eine Bank involviert, deshalb konnten wir die Kosten nach dem Verursacherprinzip zuteilen», sagte Widmer-Schlumpf. (awp/mc/ps)