Bankgeheimnis: APK möchte präzise Regeln für Gruppenanfragen
APK-Präsident Eugen David.
Bern – Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates stellt sich nicht gegen Gruppenanfragen bei Amtshilfe in Steuersachen. Sie möchte aber exakt festlegen, in welchen Fällen die Schweiz Amtshilfe leistet, wenn nur bestimmte Verhaltensmuster vorliegen.
Damit schwenkt die APK nach anfänglichem Widerstand auf die Linie des Bundesrates ein. Dessen Vorschläge sind ihr allerdings nicht präzise genug: Die Kommission habe die Verwaltung beauftragt, die Regeln zu präzisieren, sagte APK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Dienstag vor den Medien in Bern. Darüber entscheiden will sie dann an ihrer nächsten Sitzung im November. Grundsätzlich möchte die Kommission wie der Bundesrat, dass die im alten Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA verankerten Regeln auch für das neue gelten, welches Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung vorsieht. Dass Anfragen auf Basis von Verhaltensmustern – so genannte Gruppenanfragen – gemäss dem alten Abkommens zulässig waren, hatte das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr 2009 festgestellt.
Aktives Verhalten der Bank
Die Kommission möchte aber genau festhalten, welches die Voraussetzungen dafür sind, dass die Schweiz den US-Behörden bei Gruppenanfragen Daten liefert. So soll eine Bank sich aktiv verhalten haben müssen, also beispielsweise Kunden mit Hilfe bei Steuerhinterziehung angeworben haben. Passives Verhalten wie das Eröffnen von Konten soll nicht ausreichen. Gemäss David tendiert die Kommission ferner dazu, die präzisen Regeln nicht nur in einem Zusatzbericht festzuhalten, sondern in den referendumsfähigen Bundesbeschluss zum Abkommen zu integrieren. Damit könnte Rechtssicherheit geschaffen werden, sagte David. Dies sei im Interesse aller, nicht nur der Banken.
Drohende Verfahren gegen Institute
Der Bundesrat hatte dem Parlament vor der letzten Session kurzfristig einen Zusatzbericht zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vorgelegt. Er wollte vom Parlament eine explizite Zustimmung dafür, das Abkommen so zu interpretieren, dass die Schweiz auch in diesen Fällen von Gruppenanfragen Amtshilfe leistet. Ziel des Bundesrates ist es nicht zuletzt, auf Basis des bestehenden Rechts eine Lösung im jüngsten Steuerstreit mit den USA zu finden. Es geht dabei rund ein Dutzend Schweizer Banken, welchen in den USA Verfahren drohen.
Banken machen weiter wie bisher
Der Ständerat vertagte jedoch den Entscheid. Viele brachten in der Debatte ihren Unmut über die Banken zum Ausdruck, die erneut Recht gebrochen hätten. Der Rat wolle erst wissen, was Sache sei, sagte etwa Urs Schwaller (CVP/FR). «Sonst werden wir zu Tanzbären, die von den rechtsbrechenden Banken am Seil geführt werden.» Laut David weiss die Kommission nun, was Sache ist: Nach Anhörung von Vertretern der Credit Suisse, der Basler Kantonalbank und der Bank Julius Bär steht für den APK-Präsidenten fest, dass einige Banken auch nach dem UBS-Debakel die Vermögensverwaltungsgeschäfte in den USA in alter Manier weitergeführt haben.
Kriminalisierung des Bankgeschäfts
Bei manchen Banken sei das Risikobewusstsein «nicht voll vorhanden», sagte David. «Der Bremsweg war lang, in einzelnen Fällen zu lang.» Der APK-Präsident wies allerdings auch darauf hin, dass die USA die Regeln permanent verschärften, was die Banken in eine schwierige Lage bringe. Gemäss dem Datenschützer akzeptierten die USA praktisch keine Datenschutzgrenzen mehr, sagte David. Die «Kriminalisierung» der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung sei in den USA weit fortgeschritten. (awp/mc/ps)