Bankgeheimnis-Initiative zustande gekommen
Bern – Die Bankgeheimnis-Initiative ist formell zu Stande gekommen. Nach Angaben der Bundeskanzlei wurden dafür 117’531 gültige Unterschriften eingereicht. Nötig für das Zustandekommen sind 100’000 Unterschriften.
Das Volksbegehren mit dem Titel «Ja zum Schutz der Privatsphäre» will den Schutz des Bankgeheimnisses im Inland in der Verfassung verankern. Mit einer Bestimmung zur «finanziellen Privatsphäre» würde unter anderem der automatische Informationsaustausch auf nationaler Ebene ausgeschlossen. Künftig sollen Gerichte darüber entscheiden, ob Bankkundeninformationen an die Steuerämter weitergegeben werden dürfen.
Absage an «gläserner Bürger»
Im Initiativkomitee vertreten sind SVP, FDP, CVP, die Lega, der Schweizerische Gewerbeverband und der Hauseigentümerverband. Sie wollen mit der Initiative verhindern, dass der «gläserne Bürger» in der Schweiz Realität. Die Schweizerische Bankiervereinigung unterstützt die Initiative nicht.
Im Auftrag des Bundesrat arbeitet das Finanzdepartement derzeit an einer Revision des Steuerstrafrechts. Diese soll den Forderungen der Initianten weitgehend entgegenkommen. So sollen die kantonalen Behörden bei Verdacht auf Steuerhinterziehung nur dann Bankendaten einsehen dürfen, wenn es sich um schwere Fälle handelt und wenn ein Gericht oder eine andere Instanz sie dazu ermächtigt hat. (awp/mc/ps)