(Foto: Flughafen Zürich AG)
Bern – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat ein neues Lärmschutzkonzept des Flughafens Zürich genehmigt. Es sieht Schutzmassnahmen für rund 1300 Liegenschaften im Süden des Flughafens vor, die besonders von den morgendlichen Südanflügen betroffen sind. Der Flughafen wird aber noch zu einem weitergehenden Schutzkonzept verpflichtet.
Vor drei Jahren hatte das Bundesgericht die Flughafen Zürich AG verpflichtet, dem BAZL ein Schallschutzkonzept vorzulegen. Dieses sieht Massnahmen zum Schutz der Anwohner vor, die von den morgendlichen Südanflügen besonders stark betroffen sind. Das BAZL hat das vom Flughafen vorgelegte Konzept nun genehmigt. Es sieht bei den exponierten Wohnliegenschaften die Montage eines Schliessmechanismus an den Schlafzimmerfenstern vor. Das betroffene Gebiet umfasst rund 1300 Wohnliegenschaften in den Gemeinden Opfikon-Glattbrugg, Wallisellen, Zürich und Dübendorf.
Flughafen muss ergänzendes Schutzkonzept vorlegen
Mit der Genehmigung und Umsetzung des Konzepts könne in einer ersten Phase ein möglichst rascher Schutz der Bevölkerung vor Aufwachreaktionen erreicht werden, schreibt das BAZL in einer Mitteilung. Weil der Perimeter im Konzept jedoch nicht nach akustischen Kriterien festgesetzt wurde, wird der Flughafen verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren ein ergänzendes Schutzkonzept vorzulegen. Dieses muss ein auf akustischen Kriterien beruhendes Schutzgebiet definieren und die bis zu dessen Fertigstellung vorliegenden Erkenntnisse auf dem Gebiet der Lärmforschung berücksichtigen. Das ergänzende Schutzkonzept soll anschliessend in einer zweiten Phase umgesetzt werden. (BAZL/mc/pg)