Befürworter der Erbschaftssteuer-Initiative im Hintertreffen

Abstimmungen

(Bild: niyazz - Fotolia)

(Bild: niyazz – Fotolia)

Bern – Wäre bereits am 28. April 2015 entschieden worden, wäre die Volksinitiative bezüglich der Erbschaftssteuerreform mit einem Nein-Stimmenanteil von 51 Prozent voraussichtlich abgelehnt worden. Bei den anderen drei Vorlagen hätte weder die Ja- noch die Nein-Seite eine gesicherte Mehrheit im Volksmehr gehabt. An den Abstimmungen beteiligt hätten sich 43 Prozent der Stimmberechtigten. Dies zeigt die erste Trendstudie von gfs.bern im Auftrag der SRG SSR.

Für den Zeitpunkt fortgeschritten ist die Meinungsbildung nur bei der Volksinitiative zur Erbschaftssteuer. Eher fortgeschritten ist sie beim Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Bei den beiden anderen Vorlagen sind die Stimmabsichten respektive die Übereinstimmung dieser mit der Argumentebewertung nur im Mittel entwickelt. Je stärker die Meinungsbildung fortgeschritten ist, desto eher kann man, in Kombination mit den musterhaften Verläufen bei Volksinitiativen und Behördenvorlagen, eine Schätzung zum Ausgang machen. Diese legt bei der Erbschaftssteuerinitiative ein Nein nahe, bei der «Stipendieninitiative» ist eher von einem Nein auszugehen. Die beiden anderen Ausgänge taxiert gfs.bern als offen.

51 % gegen Erbschaftssteuer-Initiative
Sechs Wochen vor der Abstimmung äussert sich eine knappe Mehrheit von 51 Prozent der Teilnahmewilligen gegen die Erbschaftssteuer-Initiative. 38 Prozent der Befragen sind bestimmt oder eher dafür und noch 11 Prozent sind unentschlossen. Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» verlangt eine Steuer von 20 Prozent auf Erbschaften und Schenkungen. Die Steuereinnahmen wären für die AHV und die Kantone vorgesehen.

RTVG: Kopf-an-Kopf-Rennen
Bei der Vorlage zum Radio- und Fernsehgesetz RTVG ist die Ausgangslage völlig offen. 46 Prozent sind dafür, 45 Prozent dagegen. 9 Prozent waren noch unentschlossen. Abgestimmt wird darüber, ob die Billag-Gebühren durch eine allgemeine Radio- und Fernsehgebühr ersetzt werden sollen. Diese müsste von allen Haushalten bezahlt werden – unabhängig davon, ob jemand einen Fernseher oder ein Radio besitzt.

Offener Ausgang bei der PID-Vorlage
Auch die Frage, ob Embryos auf Krankheiten untersucht werden sollen dürfen, spaltet das Stimmvolk. In der ersten Trendumfrage zur Volksinitiative für Präimplantationsdiagnostik ist eine Mehrheit von 44 Prozent gegen die Vorlage, 40 Prozent sind dafür. 16 Prozent der Umfrageteilnehmer haben keine Meinung zum Thema. Die Vorlage sieht vor, dass künftig auch Embryos auf Krankheiten untersucht werden dürfen. Bei einem negativen Resultat sollen die Eltern entscheiden können, was sie tun wollen.

Stipendien-Initiative
Einen schweren Stand dürfte am 14. Juni die Stipendien-Initiative haben. Heute sagen dazu zwar 50 Prozent Ja und 37 Prozent Nein, während 13 Prozent noch unentschlossen sind. Im Abstimmungskampf wird der Ja-Anteil aber erfahrungsgemäss kaum noch zulegen. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) verlangt mit seiner Stipendien-Initiative, dass in Zukunft der Bund das Stipendien-Wesen für höhere Ausbildungen regeln soll. Heute ist das Sache der Kantone. (mc/pg)

Die Umfrage wurde im Auftrag der SRG SSR vom Forschungsinstitut gfs.bern zwischen dem 27. April und dem 2. Mai 2015 durchgeführt. Befragt wurden 1212 Personen.

gfs.bern

Exit mobile version