Bei Rettungsschirm sind Einzelheiten zum Boni-Verbot umstritten

Bei Rettungsschirm sind Einzelheiten zum Boni-Verbot umstritten
(Photo by Nikola Johnny Mirkovic on Unsplash)

Bern – Die Räte sind sich einig, dass Stromunternehmen, die wegen eines Liquiditätsengpasses ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und keine Dividenden auszahlen sollen dürfen. Noch umstritten sind aber Einzelheiten.

Der Ständerat, der die Vorlage am Donnerstag erneut behandelte, will das Dividenden- und Tantiemenverbot für ein Unternehmen mit Darlehen auf Personen ausserhalb des Konzerns beschränken. Der Nationalrat hingegen will es weiter fassen und beispielsweise auch Tochtergesellschaften einbeziehen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt ist. Er ist nun wieder am Zug.

Boni-Verbot enger gefasst
Das vom Nationalrat in die Vorlage aufgenommenen Boni-Verbot will der Ständerat auf Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschränken. An diesem Entscheid hielt er fest. Der Nationalrat will es für alle Mitarbeitenden in einem von Darlehen profitierenden Stromunternehmen, die mehr als 250’000 Franken verdienen.

Andere Differenzen sind ausgeräumt. Der Ständerat hatte mit einem Einzelantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) Kantone, die Aktionäre eines Stromkonzerns sind, zu Stützungsmassnahmen verpflichten wollen, wenn dieser in Schieflage gerät. Der Nationalrat strich den Paragrafen aber wieder, und der Ständerat folgte ihm nun.

Der Bund soll Finanzhilfe subsidiär in Form von Darlehen gewähren können Die Räte haben sich darauf geeinigt, dass kein Rechtsanspruch auf Hilfe vom Bund besteht: Der Ständerat hat sich hier dem Nationalrat und dem Bundesrat angeschlossen.

Die Vorlage geht nun noch einmal in den Nationalrat. Die verbliebenen Differenzen sollen noch in der Herbstsession ausgeräumt und die Vorlage danach für dringlich erklärt werden.

Ernstfall bereits eingetreten
Im Grundsatz haben beide Räte dem Rettungsschirm schon zugestimmt. Systemkritische Stromunternehmen müssen demnach für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Es soll nur Geld fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist.

Die Bedingungen für die Darlehen sind unattraktiv. Diese müssen marktgerecht verzinst werden, und es wird ein Risikozuschlag fällig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot.

Der Bundesrat hatte den Rettungsschirm bereits vor Beginn der laufenden Session aktiviert. Hintergrund war ein Ersuchen des Stromkonzerns Axpo. Für diesen stellte die Landesregierung vier Milliarden Franken bereit, die Finanzdelegation der Räte stimmte zu.

Weil die SVP-Fraktion eine ausserordentliche Session verlangt hat, wird über den dringlichen Nachtragskredit für die Bereitstellung des Darlehens an die Axpo separat entschieden. Die Diskussion findet in beiden Räten in der dritten Sessionswoche statt. (awp/mc/ps)

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