Bei Unternehmenssteuerreform III sind die Fronten verhärtet

Bundeshaus

(Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bundeshauskuppel. (Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Bei der Diskussion um die Unternehmenssteuerreform III sind die Fronten verhärtet. Der Nationalrat hält an der Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer fest.

Dabei kann ein fiktiver Zins auf hohem Eigenkapital vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden. Dieser Abzug ist auf Holding- und Domizilgesellschaften gemünzt. Für manche Unternehmen bringe die Unternehmenssteuerreform III sonst keine Vorteile, sagte Thomas Matter (SVP/ZH) in der Beratung vom Montag. Beat Walti (FDP/ZH) erinnerte daran, dass nicht alle heutigen Statusgesellschaften von einer Patentbox oder von der Inputförderung profitieren könnten.

Der Ständerat hat die zinsbereinigte Gewinnsteuer abgelehnt, weil diese in den Kantonen zu Steuerausfällen von bis zu 340 Mio CHF führen würde. Den Bund würde der Abzug geschätzte 260 Mio CHF kosten.

«Fass ohne Boden»
Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zog diese Zahlen in Zweifel. In Anspielung auf die letzte Unternehmenssteuerreform warnte sie vor einem neuen «Milliarden-Bschiss». In Belgien koste die zinsbereinigte Gewinnsteuer fünfmal mehr als vorausgesagt. Beat Jans (SP/BS) sprach von einem «Fass ohne Boden». Die Steuerausfälle liessen sich heute kaum abschätzen, sagte er.

Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist der wichtigste verbleibende Streitpunkt zwischen den beiden Räten. Zwar geniesst der Abzug auch im Ständerat grosse Sympathie. Wegen der drohenden Steuerausfälle für die Kantone besteht dieser aber auf einer Gegenfinanzierung.

Der Nationalrat ist der kleinen Kammer immerhin bei der Berechnung des Eigenkapitals entgegengekommen, wodurch die Steuerausfälle etwas gemildert würden. Allerdings seien beim aktuell tiefen Zinsniveau gegenwärtig ohnehin keine Steuerausfälle zu befürchten, sagte Finanzminister Ueli Maurer.

Referendum im Hinterkopf
Beim Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer hat der Nationalrat aus taktischen Gründen noch nicht eingelenkt. Die grosse Kammer will diesen von heute 17% auf 20,5% erhöhen. Der Ständerat möchte für die Kantone 21,2% herausholen. Die Differenz von rund 150 Mio CHF würde die Steuerausfälle durch die zinsbereinigte Gewinnsteuer teilweise ausgleichen.

Die CVP wollte dem Ständerat bereits jetzt entgegenkommen. So habe die Vorlage bessere Chancen, eine Referendumsabstimmung zu überstehen, sagte Guillaume Barazzone (CVP/GE). Der Bund profitiere davon, wenn die Statusgesellschaften in der Schweiz blieben, sagte Leo Müller (CVP/LU). Deshalb sei ein höherer Anteil für die Kantone gerechtfertigt. Wegen der laufenden Diskussion über die zinsbereinigte Gewinnsteuer wollte die Mehrheit den Trumpf jedoch noch nicht ausspielen. Es gelte, ein Pfand in der Hand zu behalten, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH).

Bei der Tonnage-Tax jedoch ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt. Die kleine Kammer hat das Steuerprivileg für Schifffahrtsunternehmen in eine separate Vorlage ausgelagert, um dazu eine Vernehmlassung durchführen zu können. Eine weitere Differenz beseitigte der Nationalrat bei den Modalitäten für den Finanzausgleich. Auch bei der Inputförderung lenkte er ein: Die Abzüge für Forschung und Entwicklung werden auf 150% der tatsächlichen Kosten beschränkt.

Harte Haltung
Zu Beginn der Debatte nahm die Linke einen letzten Anlauf, auf die Frage der Teilbesteuerung von Dividenden zurückzukommen. Das hatte die Wirtschaftskommission des Ständerats in Absprache mit den Kantonen beantragt, um den Weg für einen Kompromiss zu ebnen. Es sei eine Frage des Anstands, keine Denkverbote aufzustellen, sagte Beat Jans (SP/BS). Zudem gelte es, die hohen Steuerausfälle teilweise auszugleichen.

Der Nationalrat wollte nichts davon wissen, das Thema noch einmal aufzurollen. Grund dafür war schlicht, dass die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer eine schweizweit einheitliche Untergrenze für die Besteuerung von Dividenden ablehnt.

Die Unternehmenssteuerreform III ist nötig, weil die Schweiz die Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen unter internationalem Druck aufgeben muss. Die kantonalen Steuerstatus sollen aber durch international akzeptierte Vergünstigungen ersetzt werden. Dazu gehören die Patentbox und die Forschungsabzüge. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. Dieser befasst sich schon am Donnerstag wieder mit der Unternehmenssteuerreform III. (awp/mc/ps)

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