Geplante Erhöhung der Grimsel-Staumauer.
Bern – Der Berner Oberländer Energiekonzern KWO AG darf die beiden Staumauern des Grimselsees nicht erhöhen. Das bernische Verwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass der Moorschutz diesem Vorhaben entgegensteht.
Das Gericht urteilte, dass der Bundesrat im Jahr 2004 die südliche Grenze der national geschützten Moorlandschaft Grimsel unzulässigerweise auf einer Höhenkote von 27 Metern über dem heutigen Seeufer festsetzte. Das sei ein rein politischer Entscheid gewesen, mit dem einzigen Ziel, der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) die Vergrösserung des Sees zu ermöglichen.
Bundesverfassung sowie Eidgenössisches Natur- und Heimatschutzgesetz erlaubten aber dieses Vorgehen nicht; die Landesregierung habe ihren Ermessensspielraum verletzt. Ein Augenschein des Gerichts im Spätsommer 2014 habe klar gezeigt, dass die Moorlandschaft bis zum heutigen Seeufer hinab reiche.
Das Gesetz verlange eine Abgrenzung solcher Schutzgebiete in erster Linie mithilfe von in der Landschaft klar ersichtlichen Merkmalen, etwa Geländekreten. Im Fall der Grimsel-Moorlandschaft stelle die heutige Seegrenze die logische Grenze dar, nicht die – unsichtbare – Höhenkote.
Das Gericht hiess mit diesem Entscheid Beschwerden mehrerer Umweltorganisationen gegen eine Änderung jener Gesamtkonzession gut, welche die KWO nutzt, um im Grimselgebiet ihre Kraftwerke zu betreiben. Der bernische Grosse Rat hatte 2012 die Änderung dieser Konzession beschlossen. Dieser Entscheid wird nun aufgehoben. Das Urteil fiel mit 5 zu 0 Stimmen klar aus.
Mehrfach hiess es in der öffentlichen Urteilsberatung, der 1987 vom Schweizer Volk angenommene Rothenturm-Artikel in der Bundesverfassung bedeute einen absoluten Schutz für Moorlandschaften. Doch sagten auch mehrere Richter, sie bedauerten den dadurch fehlenden Spielraum für eine Güterabwägung.
Verwaltungsrichter Thomas Müller sagte, «ein so rigoroser Moorschutz» sei angesichts der Diskussionen um die Energiewende «ein Luxus». Aus dem Kreis der einen Richterin und der vier Richter hiess es aber auch, es sei nicht an den Gerichten, sondern an der Politik zu entscheiden, ob sich diesbezüglich etwas ändern müsse.
Weiterzug ist offen
Mit der Erhöhung der beiden Grimselsee-Staumauern wollen die Kraftwerke Oberhasli AG die Speicherkapazität des Grimsel-Stausees fast verdoppeln. Auf diese Weise möchte das Unternehmen das gespeicherte Wasser besser über das Jahr verteilt für die Stromproduktion einsetzen können.
Rund 300 Mio. Franken will das Unternehmen im Besitz der BKW, der Industriellen Werke Basel, der Stadt Zürich und des Stadtberner Energieversorgers ewb für die Erhöhung der Staumauern und andere Bauarbeiten aufwerfen.
Ob das Unternehmen das Urteil vom Dienstag beim Bundesgericht anficht, steht noch nicht fest. KWO-Direktor Gianni Biasiutti sagte unmittelbar nach der Urteilsverkündigung, der Konzern wolle vor einem Entscheid die schriftliche Urteilsbegründung in der Hand halten. Klar sei angesichts der richterlichen Aussagen, dass eine Redimensionierung des Projekts nicht in Frage komme.
Umweltorganisationen erfreut
Als ein «schönes Weihnachtsgeschenk» bezeichnete hingegen Jörg Rüetschi vom WWF Bern als Sprecher der Umweltorganisationen den Gerichtsentscheid. Sie bekämpfen das KWO-Projekt seit mehr als zwanzig Jahren. Dies in erster Linie mit dem Argument, wenn der Grimselsee erweitert werden dürfe, werde es landesweit Mooren und Moorlandschaften an den Kragen gehen.
Die Umweltorganiationen sagen auch, damit die Energiewende gelinge, brauche es nicht grössere Stauseen, sondern vor allem mehr Energieeffizienz in Haushalten und Unternehmen. Aus Umweltsicht sei der Verzicht auf die Stausee-Vergrösserung kein Verlust, da diese nur der Energie-Speicherung, nicht der Energieproduktion hätte dienen sollen.
Der bernische Grosse Rat genehmigte im September 2012 die Konzessionsänderung ganz klar mit 139 Ja- zu 14 Nein-Stimmen. Auch ein Teil der links-grünen Grossräte stimmte somit damals für die Staumauererhöhung. Der Berner Regierungsrat sprach sich damals ebenfalls für die Erhöhung der Staumauer aus. (awp/mc/ps)