Berner Regierungsrat erweitert Maskentrag- und Zertifikatspflicht

Schutzmasken

(Photo by Ross Sneddon on Unsplash)

Bern – Weil sich die Corona-Situation auch im Kanton Bern deutlich verschärft, hat der Regierungsrat eine Ausweitung der Maskentragpflicht beschlossen. Ab kommenden Montag und mindestens bis 23. Dezember gilt sie namentlich wieder in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, an Veranstaltungen, im Aussenbereich von Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie in Spitälern, Heimen und Kitas. Auch an den Schulen wird für Kinder ab dem 5. Schuljahr wieder eine Maskentragpflicht eingeführt.

Der Regierungsrat schreibt in einer Mitteilung, die Corona-Impfung verhindere schwere Krankheitsverläufe sehr effizient und entlaste damit die Gesundheitsinstitutionen. Da sich aber auch geimpfte Personen mit dem Virus infizierten und dieses weiterverbreiten könnten, habe man beschlossen, die Maskentragpflicht unabhängig von einer allfälligen Zertifikatspflicht auszudehnen.

Empfehlung zur Rückkehr ins Homeoffice
Da die Anzahl Corona-Infektionen im Kanton Bern seit Mitte Oktober wieder exponentiell ansteigt und in diesen Tagen Rekordwerte erreicht hat, empfiehlt der Regierungsrat zudem dringend die Rückkehr zu möglichst viel Homeoffice. Ist das nicht möglich und teilen sich Personen die Räumlichkeiten, sollte in Gemeinschaftsbüros zwingend eine Maske getragen werden. Dies gilt auch für Sitzungen. Weiter empfiehlt der Regierungsrat den Spitalverantwortlichen, beim Personal die 3G-Regel einzuführen oder repetitive Testungen zu organisieren. (mc/pg)

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