Bern – Weil sich die Corona-Situation auch im Kanton Bern deutlich verschärft, hat der Regierungsrat eine Ausweitung der Maskentragpflicht beschlossen. Ab kommenden Montag und mindestens bis 23. Dezember gilt sie namentlich wieder in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, an Veranstaltungen, im Aussenbereich von Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie in Spitälern, Heimen und Kitas. Auch an den Schulen wird für Kinder ab dem 5. Schuljahr wieder eine Maskentragpflicht eingeführt.
Der Regierungsrat schreibt in einer Mitteilung, die Corona-Impfung verhindere schwere Krankheitsverläufe sehr effizient und entlaste damit die Gesundheitsinstitutionen. Da sich aber auch geimpfte Personen mit dem Virus infizierten und dieses weiterverbreiten könnten, habe man beschlossen, die Maskentragpflicht unabhängig von einer allfälligen Zertifikatspflicht auszudehnen.
- So muss ab sofort jede Person ab 12 Jahren während einer Veranstaltung, an Märkten sowie an Fach- und Publikumsmessen eine Gesichtsmaske tragen, unabhängig davon, ob der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist. Ausgenommen sind Rednerinnen und Redner, Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, sowie Gäste während des Konsumierens von Speisen und Getränken. Ebenfalls ausgenommen sind Mitarbeitende ohne Kontakt zu Gästen oder Besucherinnen und Besuchern sowie Personen an privaten Veranstaltungen. Konsumationen vor Ort sind in abgetrennten Innen- und Aussenbereichen zulässig, über 16jährige Personen müssen ein Zertifikat vorweisen.
- Neu müssen Personen, die sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben aufhalten, eine Gesichtsmaske tragen. Dies unabhängig davon, ob der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist. Bei der Maskentragpflicht gelten die gleichen Ausnahmen wie bei Veranstaltungen, Märkten sowie Fach- und Publikumsmessen. Die Maskentragpflicht gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kontakt zu Gästen oder Besucherinnen und Besuchern haben (bspw. Personal in Fitnesszentren).
- Die Maskentragpflicht gilt neu auch in den Aussenbereichen der Warteräume und den Zugängen des öffentlichen Verkehrs.
- Die Maskentragpflicht gilt auch für das Personal der Kindertagesstätten; die bislang geltende Ausnahme des Bundesrechts fällt weg.
- Die Maskentragpflicht in Innenräumen von Schulen wird auf Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr der Primarstufe sowie auf alle Lehrkräfte ausgedehnt. Die Maskentragpflicht gilt auch während des Unterrichts sowie für das administrative Schulpersonal und die Eltern bei Schulbesuchen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kindergärten und Klassen bis zum vierten Schuljahr. In den Mittel- und Berufsschulen gilt die Maskentragpflicht bereits seit September.
- Spitäler, Pflege-, Behinderten- sowie Kinder- und Jugendheime sind für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren nur mit einem Zertifikat zugänglich.
Empfehlung zur Rückkehr ins Homeoffice
Da die Anzahl Corona-Infektionen im Kanton Bern seit Mitte Oktober wieder exponentiell ansteigt und in diesen Tagen Rekordwerte erreicht hat, empfiehlt der Regierungsrat zudem dringend die Rückkehr zu möglichst viel Homeoffice. Ist das nicht möglich und teilen sich Personen die Räumlichkeiten, sollte in Gemeinschaftsbüros zwingend eine Maske getragen werden. Dies gilt auch für Sitzungen. Weiter empfiehlt der Regierungsrat den Spitalverantwortlichen, beim Personal die 3G-Regel einzuführen oder repetitive Testungen zu organisieren. (mc/pg)