Ex-Banker Rudolf Elmer.
Bern – Der Presserat hat eine Beschwerde des Whistleblowers Rudolf Elmer gegen die «Weltwoche» teilweise gutgeheissen. Die Wochenzeitschrift, die den Ex-Banker als «Dieb» und Erpresser» bezeichnet hatte, hätte den Beschuldigten zumindest anhören müssen, befand das Ethikgremium.
In einem Artikel über Whistleblower hatte ein Autor der «Weltwoche» im vergangenen Januar den Ex-Banker Rudolf Elmer als Datendieb beschrieben. Weiter hiess es in dem Text, Elmer habe versucht, die Bank Julius Bär mit diesen Daten zu erpressen. Der Angeschwärzte wehrte sich gegen den Artikel mit einer Beschwerde beim Presserat.
Bezeichnungen «Dieb» und «Erpresser» knapp zulässig
Dieser hiess die Beschwerde nun teilweise gut, wie er am Donnerstag mitteilte. Die «Weltwoche» hat nach Ansicht des Presserates die Ziffer 3 der «Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten» in Bezug auf die Anhörung bei schweren Vorwürfen verletzt. Die Bezeichnungen «Dieb» und «Erpresser» seien zwar im gegebenen Zusammenhang knapp zulässig, der Journalist hätte aber im Text darauf hinweisen müssen, dass das Verfahren gegen Elmer noch läuft und dieser die Vorwürfe bestreitet, schreibt der Presserat. (awp/mc/ps)