Bis zu 4000 Armeeangehörige schützen Ukraine-Konferenz auf Bürgenstock
Bern – Bis zu 4000 Armeeangehörige können zur Sicherung der Ukraine-Friedenskonferenz am 15. und 16. Juni auf dem Bürgenstock im Kanton Nidwalden aufgeboten werden. Sie sollen zu Gunsten der Nidwaldner Behörden unterstützend Assistenzdienst leisten. Der Bundesrat hat den Einsatz am Mittwoch bewilligt.
Der Armeeeinsatz ergänze die Sicherheitsmassnahmen, die die kantonalen Behörden ergreifen, schrieb der Bundesrat. Die Zahl der Armeeangehörigen erkläre sich durch die Geländeform im Gebiet des Bürgenstocks und den Umfang des Auftrags. Auch gebe es viele Objekte zu schützen.
Objektschutz, Überwachung, Logistik
Die Armee wird die Kantonspolizei unterstützen und insbesondere Aufgaben für den Objektschutz sowie für Überwachung, Erkundung und Logistik übernehmen. Auch Material und Fahrzeuge wird sie dem Kanton Nidwalden zur Verfügung stellen.
Zusätzliche Ausgaben soll der Armeeeinsatz nicht verursachen. Und ein Vergleich: Für das Jahrestreffen des Weltwirtschaftsforums (WEF) im vergangenen Januar in Davos GR war der Einsatz von bis zu 5000 Armeeangehörigen bewilligt.
Da mehr als 2000 Armeeangehörige einrücken können sollen, muss das Parlament den Einsatz bewilligen. Da die Zeit bis Mitte Juni für eine Botschaft nicht ausreicht, wird der Bundesrat den Räten in der Herbstsession einen Bericht zum Armeeeinsatz vorlegen. So sieht es das Militärgesetz vor.
Gemeinsame Kommunikationsplattform
Die Konferenz erhält aus dem VBS noch weitere Unterstützung. Für den ABC-Schutz wird das Bundesamt für Bevölkerungsschutz beigezogen – es geht um den Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Bedrohungen. Vor und während der Konferenz wird die Überwachung im Hinblick auf radioaktive Emissionen intensiviert.
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) stellt den beteiligten Stellen von Bund und Kantonen eine gemeinsame Kommunikationsplattform zur Verfügung. Das BACS wird die Plattform an der Konferenz nutzen, um über die Lageentwicklung in Sachen Cyberbedrohungen zu informieren. Für technische Analysen gibt es eine Notfallzentrale.
Lagebeurteilungen erhalten die zuständigen Stellen zudem vom Nachrichtendienst des Bundes. Dieser will auch zur Früherkennung und Verhinderung von Bedrohungen beitragen.
Einschränkungen im Luftraum
Vorübergehend eingeschränkt wird auch der Luftraum im Gebiet des Bürgenstockes, und zwar vom 13. Juni, 08.00 Uhr Ortszeit bis zum 17. Juni, 20.00 Uhr Ortszeit. Auch diese Massnahme hat der Bundesrat bewilligt. Sie sei wegen der erwarteten hochrangigen und völkerrechtlich geschützten Gäste nötig, schrieb er.
Der Luftraum ist für den Sichtflugverkehr, den nichtkommerziellen Instrumentenflugverkehr sowie unbemannte Luftfahrzeuge eingeschränkt. Für den Luftpolizeidienst und die Überwachung des Luftraumes ist die Luftwaffe zuständig. (awp/mc/pg)