BLS übernimmt zwei Fernverkehrslinien nun doch nicht
Bern – Das Berner Bahnunternehmen BLS wird zwei Fernverkehrslinien, welche ihm das Bundesamt für Verkehr (BAV) vor einem Jahr zusprach, nun doch nicht übernehmen. Die BLS plant das Jahr 2020 ohne Fernverkehr.
Die BLS begründet ihren Entscheid in einer Mitteilung vom Donnerstag mit einem Verfahren, das vor Bundesverwaltungsgericht hängig ist. Laut BLS hat dieses Gericht entschieden, einer Beschwerde der SBB gegen die Erteilung der Fernverkehrskonzession für die beiden Linien an die BLS die aufschiebende Wirkung nicht zu entziehen. Daher könne der Wechsel der beiden Linien von der SBB zur BLS erst erfolgen, wenn das Bundesverwaltungsgericht in dieser Angelegenheit definitiv entschieden habe.
Übernahme frühestens im Dezember 2020
Auch bei einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in ihrem Sinn, so die BLS, könne sie die beiden Linien erst beim Fahrplanwechsel im Dezember 2020 übernehmen, nicht im Dezember 2019.
Ein Bahnunternehmen benötige mehrere Monate Vorlaufzeit für die Planung eines Fahrplanjahrs, sagte dazu BLS-Mediensprecher Matthias Abplanalp auf Anfrage. Für die Übernahme der beiden Linien schon im Dezember 2019 reiche jetzt die Zeit nicht mehr. Die BLS will aber die beiden Linien Bern-Biel und Bern-Burgdorf-Olten weiterhin übernehmen – nun halt ab Dezember 2020, so Abplanalp.
SBB: «Systemwechsel»
Im Juni vergangenen Jahres hatte das BAV diese beiden Interregio-Linien der BLS zugesprochen, den Grossteil der Fernverkehrslinien aber der SBB. Trotzdem sprach die SBB in der Folge von einem verkehrspolitisch bedeutenden Systemwechsel und reichte gegen die Konzessionsvergabe Beschwerde ein.
Die SBB findet, die Einführung eines Mehrbahnmodells im Fernverkehr würde weit reichende Folgen für die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Schweiz haben. Bisher habe sich die Politik für eine Mehrbahnenlösung im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr ausgesprochen, aber für eine Einheitskonzession für den Fernverkehr. Die Vergabe von Teilstrecken im Fernverkehr müsse vom Gesetzgeber zuerst entschieden werden, so die SBB.
Rocco R. Maglio, Mediensprecher des Bundesverwaltungsgerichts, bestätigte auf Anfrage die Aussage der BLS. Der Beschwerde der SBB komme von Gesetzes wegen automatisch die aufschiebende Wirkung zu. Die BLS habe darum ersucht, der Beschwerde diese Wirkung zu entziehen, doch habe dies das Gericht in einem Zwischenentscheid abgelehnt. Wann das Gericht über die Beschwerde selbst entscheide, könne er nicht sagen. Das Bundesverwaltungsgericht äussere sich grundsätzlich nicht zu Urteilsdaten.
Demnächst Zug-Auslieferung
Laut BLS-Sprecher Matthias Abplanalp erhält die BLS demnächst acht Doppelstockzüge des Typs MUTZ, welche für den Fernverkehr eingesetzt werden sollten. Auf die Frage, ob die BLS ab Dezember 2019 über zu viel Rollmaterial verfüge, sagte Abplanalp, diese Züge könnten auch für den Regionalverkehr eingesetzt werden.
«Die BLS prüft derzeit verschiedene Optionen, wie die Züge so schnell wie möglich für die Fahrgäste eingesetzt werden können», so der BLS-Mediensprecher weiter. (awp/mc/pg)