Bern – Die Zahlen der bestätigten Neuansteckungen mit dem Coronavirus und der Hospitalisierungen in Zusammenhang mit der Krankheit sind am Mittwoch weiter angestiegen. Angesichts der Unsicherheit der Lage will der Bundesrat einige Teile des Covid-19-Gesetzes im nächsten Jahr weiterführen. Die entsprechende Botschaft ans Parlament hat er nun verabschiedet.
Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurden innerhalb von 24 Stunden 1846 neue Coronavirus-Ansteckungen gemeldet. Gleichzeitig registrierte das BAG vier neue Todesfälle und 45 Spitaleinweisungen. Damit haben die betätigten Fälle im Wochenvergleich um fast 30 Prozent zugenommen, die Spitaleinweisungen stiegen sogar um rund ein Drittel an.
Ausnahme für Impfungen eingeführt
63,16 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind mittlerweile vollständig geimpft. Damit weiterhin möglichst viele unterschiedliche Impfstoffe gegen das Coronavirus angeboten werden können, hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, eine Ausnahmeregelung zum Heilmittelgesetz einzuführen, die dies ermöglicht.
Laut Heilmittelgesetz ist die befristete Zulassung eines Arzneimittels in der Schweiz nur erlaubt, wenn kein gleichwertiges anderes Mittel zur Verfügung steht. In der Pandemie sei es aber wichtig, Impfstoffe möglichst vieler verschiedener Anbieter mit unterschiedlichen Technologien bereitstellen zu können, teilte der Bundesrat mit. Er hat deshalb die entsprechende Covid-19-Verordnung mit einer Ausnahmeregelung vom Heilmittelgesetz ergänzt.
Teile des Covid-Gesetzes verlängert
Gleichzeitig laufen Ende Jahr die meisten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes aus. Doch Teile davon zur Bekämpfung der Pandemie sollen angesichts der vielen Unsicherheiten 2022 weitergeführt werden. Dazu hat der Bundesrat am Mittwoch die Botschaft zu den Gesetzesänderungen verabschiedet.
Verlängert werden sollen die Bestimmungen, um die Pandemie und ihre Folgen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen. Nicht verlängert werden sollen hingegen die gesetzlichen Grundlagen für die Härtefallhilfen und die Arbeitslosenversicherung. Hier wollen Bund und Kantone zum ordentlichen Verfahren zurückkehren.
Der Artikel über das Covid-Zertifikat ist bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist soll laut Mitteilung des Bundesrats beibehalten werden.
Booster-Impfung verlängert Zertifikat
Geklärt wurden am Mittwoch auch die Unsicherheiten bezüglich der Zertifikatsgültigkeit nach einer Booster-Impfung: Diese soll nach einer dritten Dosis um ein Jahr verlängert werden, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mitteilte.
Das Zertifikat sei jeweils nach der letzten Impfung zwölf Monate lang gültig, sagte ein BAG-Sprecher. Dies werde auch für die Auffrischungsimpfung gelten. Am Dienstag hatte es zunächst widersprüchliche Angaben zur Auswirkung einer Booster-Impfung auf die Gültigkeit des Covid-Zertifikats gegeben.
Thurgau schliesst Testzentren
In den vergangenen 24 Stunden wurden dem BAG 27’981 neue Corona-Tests gemeldet. Seit Mitte Oktober hat sich der 7-Tages-Schnitt bei rund 23’000 Tests pro Tag stabilisiert. Ende September hatte dieser noch bei rund 36’000 Tests pro Tag gelegen.
Im Kanton Thurgau schiessen seit der Einführung der Zertifikatspflicht Testzentren aus dem Boden. Bei Kontrollen habe der Kanton zum Teil Haarsträubendes entdeckt, sagte Gesundheitsdirektor Urs Martin im Grossen Rat. Mehrere Testzentren wurden deshalb geschlossen. (awp/mc/pg)