Brüssel – Im Rahmen des jährlich stattfindenden «Gemischten Ausschusses» zur Personenfreizügigkeit hat die Schweiz die EU darüber informiert, dass sie ein «Begehren um Anpassung des Freizügigkeitsabkommens» stellen will. Verhandlungen über Quoten und Höchstzahlen lehnt die EU-Kommission jedoch entschieden ab.
Er habe die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission über den Stand der Umsetzung der Zuwanderungs-Initiative informiert, sagte Mario Gattiker, Direktor des Bundesamtes für Migration (BfM), am Donnerstag vor Schweizer Journalisten in Brüssel. Mittlerweile sind denn auch die internen Analysen über die Kompatibilität des neuen Verfassungsartikels zur Zuwanderung mit dem Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen. Sie seien nicht kompatibel, sagte der BfM-Direktor klipp und klar.
Umsetzungskonzept noch vor der Sommerpause
Daher habe er im Ausschuss angekündigt, dass die Schweiz eine Anpassung des Abkommens möchte. Zu den Änderungen, welche die Schweiz anstrebt, sagte er nichts. Dies könne erst definitiv festgelegt werden, «wenn der Bundesrat über die wichtigsten Elemente der Umsetzungsgesetzgebung entschieden hat», hiess es in einem Communiqué.
Gemäss Fahrplan des Bundesrates zur Umsetzung der Zuwanderungs-Initiative soll noch vor der Sommerpause ein Umsetzungskonzept und bis Ende Jahr einen Gesetzesentwurf vorliegen. Die offizielle Anfrage der Schweiz zu Neuverhandlungen – im Fachjargon Notifikation genannt – wird diese an die EU-Kommission richten müssen.
Position der EU-Kommission unverändert
Seitens der EU habe man anerkannt, dass das Freizügigkeitsabkommen die Möglichkeit einer Anpassung zulasse, sagte Gattiker. Die EU-Kommission habe aber klar gemacht, dass sie nicht bereit sei, über Quoten oder Höchstzahlen zu verhandeln. Die EU-Kommission schrieb in ihrer Stellungnahme nach dem Treffen, sie habe nicht die Absicht, «das Abkommen neu zu verhandeln mit dem Ziel, Quoten und Inländervorrang einzuführen».
Kontingente und Inländervorrang liefen den EU-Verträgen zuwider. «Dies zu verhandeln, ist keine Option für die EU-Kommission.» Damit habe sie ihre Position seit dem 10. Februar, als sie sich zum Ergebnis der Abstimmung geäusserte habe, «nicht verändert».
Die Ankündigung der Schweiz, das Freizügigkeitsabkommen neu verhandeln zu wollen, zeigt auch, dass keine der im Bundesrat diskutierten Umsetzungsvarianten mit dem Abkommen kompatibel ist – gleichgültig, ob es sich um eine „sanfte“ oder eine „strikte“ Variante handelt. Dies bestätigte auch Gattiker. Der Bundesrat hatte die Unvereinbarkeit bei den Von-Wattenwyl-Gesprächen im Mai nochmals betont.
Kontingente für Rumänen und Bulgaren
Weitere Themen im „Gemischten Ausschuss“ waren die Diplomanerkennung, die Flankierenden Massnahmen, die Ecopop-Initiative, die Ausschaffungs-Initiative sowie die Verlängerung der Übergangsbestimmungen für Rumänien und Bulgarien.
Dies begründete die Schweiz mit den Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt und verwies etwa auf die hohe Jugendarbeitslosigkeit im Tessin. Ausserdem praktizieren auch sieben EU-Staaten Übergangsregime für die beiden südosteuropäischen Länder. Laut Gattiker hat die EU denn auch den Schweizer Entscheid akzeptiert. (awp/mc/pg)