Bund bezahlt noch bis Ende Jahr für Tests auf das Coronavirus
Bern – Der Bund muss noch bis Ende Jahr für die Kosten der Tests auf das Coronavirus aufkommen. Darauf haben sich die Räte geeinigt. Danach müssen die Krankenkassen respektive die Patienten übernehmen. Weitere Massnahmen gegen Covid-19 gelten aber noch bis Mitte 2024.
Der Nationalrat folgte am Donnerstag dem Ständerat und entschied im Sinne einer Minderheit um Thomas de Courten (SVP/BL) – mit 93 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung. Wo ein Test nötig sei, könne er über die Krankenkasse abgerechnet werden, sagte de Courten. Und wo nicht, etwa für eine Reise, müssten die Getesteten selbst dafür bezahlen.
Der Bereinigung vorangegangen war ein Feilschen um Daten und Kostenträger. Der Bundesrat wollte ursprünglich, dass vom neuen Jahr an die Kantone die Tests bezahlen und ab 1. April 2023 auch die Verantwortung für das Testsystem tragen sollten. Dagegen wehrten sich die Kantone erfolgreich.
In jeder Runde neue Versionen
In den Räten kam mit jeder Beratungsrunde eine neue Version für das Bezahlregime hinzu. Der Nationalrat wollte zunächst die Finanzierung der Tests durch den Bund bis Mitte 2024 beibehalten.
Der Ständerat hingegen beschloss zunächst, dass die Tests ab nächstem Jahr nur noch in einer besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz vom Bund übernommen werden sollten. Gesundheitsminister Alain Berset warnte vor einem Präjudiz und einem möglichen Druck, erneut die besondere Lage anzuordnen.
In der zweiten Runde entschied der Nationalrat dann, das vom Bund bezahlte Testregime noch bis zum Ende des Winters beizubehalten, also bis 31. März 2023. Der Ständerat wiederum liess die Bedingung der besonderen Lage fallen, und er wollte das Testregime bereits Ende 2022 aufheben.
Der Nationalrat schloss sich ihm nun mit knappem Mehr an, und das, obwohl die Mehrheit der Gesundheitskommission und auch Berset für einen geordneten Ausstieg aus dem Testregime am Ende des Winters plädiert hatten.
Zertifikat wird verlängert
Auf die Verlängerung weiterer Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 bis Ende Juni 2024 hatten sich die Räte zuvor schon geeinigt. Die Bestimmungen dazu sollen noch in der Wintersession für dringlich erklärt und am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Bei Bedarf will das Parlament weiterhin auf das Covid-19-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete zurückgreifen können. Ebenso halten wollen es die Räte mit den Rechtsgrundlagen für die zurzeit deaktivierte Swiss-Covid-App. Diese dient der Nachverfolgung von Kontakten von positiv Getesteten.
Bleiben soll auch die Kompetenz für den Bund, die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln zu fördern, sowie Bestimmungen zum Schutz von vulnerablen Menschen am Arbeitsplatz. Verlängert werden sollen auch Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessungen – zur Wahrung der Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und der Grenzbevölkerung. (awp/mc/pg)