Bern – Der Aktionsplan des Bundes zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde in die Anhörung geschickt. Der Entwurf sieht vor, die Risiken von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent zu reduzieren, indem ihr Einsatz vermindert und ihre Nebenwirkungen ausserhalb der behandelten Parzellen begrenzt werden. Es werden spezifische Massnahmen vorgeschlagen, um bekannte Risiken in bestimmten Bereichen – wie beispielsweise dem Gewässerschutz – gezielt zu verringern. Auch die Entwicklung von neuen Massnahmen für eine weitergehende Reduktion der Anwendung und der Emissionen von Pflanzenschutzmitteln ist vorgesehen.
Der Aktionsplan definiert langfristige Ziele zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und der landwirtschaftlichen Kulturen. Für die kommenden 10 Jahre wurden ehrgeizige und messbare Ziele festgelegt. Diese berücksichtigen die bestehenden oder in Entwicklung befindlichen technischen Möglichkeiten, um das Risiko zu reduzieren und einen angemessenen Schutz der Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen zu gewährleisten.
50 Massnahmen
In der Vernehmlassungsunterlage werden 50 Massnahmen beschrieben, welche helfen die gesetzten Ziele zu erreichen. Um den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren, sollen alternative Pflanzenschutzmethoden, wie beispielsweise die mechanische Unkrautbekämpfung, gefördert werden. Kann auf Pflanzenschutzmittel nicht verzichtet werden, sollen Ausbringtechniken angewendet werden, die Emissionen ausserhalb der behandelten Parzellen reduzieren. Es werden spezifische Massnahmen vorgeschlagen, um heute bekannte Risiken gezielt zu mindern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich des Gewässerschutzes, wo mit neuen Anwendungsvorschriften die Auswaschung von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer reduziert werden soll. Zudem sind Begleitmassnahmen geplant, besonders auch im Bereich der Bildung und Beratung: Gewerbliche Anwenderinnen und Anwender sollen in Weiterbildungskursen regelmässig über den neusten Wissensstand zur Risikominderung informiert werden. Zudem soll die Information über das Zulassungsverfahren und die Risiken verbessert werden. Die Ergebnisse der Anhörung werden dazu dienen, die grosse Anzahl an vorgeschlagenen Massnahmen zu priorisieren.
Bereits bestehende Massnahmen wie die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln oder die Züchtung neuer, krankheitsresistenter Pflanzensorten tragen ebenfalls zur Zielerreichung bei. Die klare Zielsetzung ermöglicht es den verschiedenen Akteuren – angefangen bei den Anwenderinnen und Anwendern – ihre Entscheide und ihr Handeln auf diese Ziele auszurichten.
Chance für die Landwirtschaft
Der Aktionsplan ist eine Chance für die Landwirtschaft. Er macht die grossen Anstrengungen sichtbar, die beim Schutz der Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen unternommen werden, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. Der Aktionsplan trägt dazu bei, die Produktion von Lebensmitteln sicherzustellen, die den Erwartungen der Konsumenten und der Gesellschaft entsprechen.
Der Aktionsplan soll stetig weiterentwickelt werden, um die effektivsten und effizientesten Massnahmen zu finden. Ein Zwischenbericht in fünf Jahren wird Fortschritte ausweisen und zeigen ob Anpassungen nötig sind.
Der Entwurf des Aktionsplans wurde in Zusammenarbeit mit den Bundesämtern für Umwelt und für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft und Agroscope erarbeitet. Als Grundlagen dienten die Arbeiten von vier Expertengruppen sowie zwei Seminare mit den betroffenen Kreisen. (admin.ch/mc/ps)