Bund gibt Konzept Windenergie in Anhörung

Windkraft

Für Gurit lief es schon mal runder.

 (Bild: Siemens)

Ittigen – Das gewachsene Interesse an Windenergie wirft Fragen bei der Planung von Windenergieanlagen auf. Das Konzept Windenergie legt hierfür die Rahmenbedingungen des Bundes fest. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gibt den Entwurf des Konzepts ab heute in die Anhörung.

Im Zuge der Förderung erneuerbarer Energien haben die Planungen von Windenergieanlagen in den letzten Jahren zugenommen. Die Kompetenz dazu liegt bei den Kantonen und teilweise auch bei den Gemeinden. Klare Rahmenbedingungen erleichtern dabei ihre Arbeit wie auch diejenige von Unternehmen, die Windenergieanlagen planen und realisieren. Das Konzept Windenergie hält deshalb fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind. Werden beispielsweise Standorte für solche Anlagen evaluiert, verfügen Planungs- und Projektträger mit dem Konzept über die Eckpunkte, wie sie mit Natur- und Landschaftsschutzgebieten des Bundes oder militärischen und zivilen technischen Anlagen des Bundes umgehen müssen. Das Konzept Windenergie soll wie die kantonalen und kommunalen Planungen dazu beitragen, dass im Rahmen der Energiestrategie 2050 mehr Energie aus Windenergieanlagen erzeugt wird.

Entscheid- und Planungshilfe für Planungsträger und Projektentwickler
Beim Konzept Windenergie handelt es sich um ein Konzept des Bundes gemäss Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes. Das Konzept präzisiert, wie der Bund seine Aufgaben bei der Planung von Windenergieanlagen koordiniert. Dabei geht es etwa darum, wie Nutzungs- und Schutzinteressen abgewogen werden. Bestimmte Aussagen sind behördenverbindlich festgehalten. Die Kompetenz der Kantone, Gebiete oder Standorte auszuscheiden, die sich für die Windenergienutzung eignen, bleibt dabei vollumfänglich erhalten. Das Konzept Windenergie dient auch als Entscheid- und Planungshilfe für Planungsträger und Projektentwickler. Es ersetzt die seit 2010 bestehende «Empfehlung zur Planung von Windenergieanlagen». Letztere ist nicht mehr aktuell und insbesondere in Hinblick auf die Beeinflussung technischer Anlagen des Bundes durch Windenergieanlagen unvollständig; so können beispielsweise Rotorblätter solcher Anlagen die Wellen von Radarsystemen für die Luftfahrt oder die Meteorologie reflektieren.

Das ARE gibt den Entwurf des Konzepts Windenergie bei den Kantonen ab heute in die Anhörung. Sie dauert bis zum 29. Januar 2016. Im Rahmen der öffentlichen Information und Mitwirkung können auch Organisationen und Privatpersonen Stellung nehmen. Der Bundesrat wird anschliessend die bereinigte Fassung des Konzepts verabschieden. (admin.ch/mc/ps)

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