Bern – Die Verhandlungen über einen neuen Ärztetarif TARMED sind blockiert. Das wirkt sich auf die Gesundheitskosten aus. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) schlägt nun vor, dass der Bund mehr Einfluss bekommen soll.
Nach geltendem Recht kommt der Bund erst zum Zug, wenn der Tarif nicht mehr sachgerecht ist und sich die Tarifpartner nicht auf eine Anpassung einigen können. Es ist allgemein anerkannt, dass der Tarif nicht mehr sachgerecht ist. Krankenkassen, Ärzte und Spitäler haben darum schon 2010 eine umfassende Revision der rund 4’600 Positionen und der zugrundeliegenden Verträge an die Hand genommen.
Eine Einigung kam aber nicht zu Stande. Anfang Juli erklärte Gesundheitsminister Alain Berset die Gespräche für gescheitert. Er setzte den Tarifpartnern eine Nachfrist bis Ende Oktober, um sich auf eine neue Tarifstruktur oder wenigstens auf punktuelle Tarifanpassungen zu einigen. Andernfalls wird das Bundesamt für Gesundheit von sich aus Anpassungen am TARMED ausarbeiten und dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen.
Kostspielige Blockade
Der FinDel genügt das nicht. Sie hat die Verhandlungsblockade schon in einem Bericht von 2010 als Kostentreiber im Gesundheitswesen identifiziert. In den vergangenen Jahren stellte sie kaum Fortschritte fest, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch heisst. Im schlimmsten Fall drohe gar ein Zustand ohne Tarifstruktur ab 2017.
Angesichts der direkten Auswirkungen auf die Gesundheitskosten kommt die FinDel zum Schluss, dass die Rolle des Bundes und seine gesetzlichen Kompetenzen unbedingt gestärkt werden müssen. Sie hat Berset beauftragt, Optionen für eine Gesetzesanpassungen auszuarbeiten. Auf dieser Basis will die FinDel der Gesundheitskommission SGK allenfalls Anträge stellen.
Zu hohe Vergütungen
Als nicht mehr sachgerecht gelten heute vor allem technische Leistungen, die mit weniger Aufwand erbracht werden können als noch vor einigen Jahren. Im Fokus stehen Radiologie und Radiotherapie, die Augenheilkunde, Dermatologie oder die Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin.
Den Anpassungsbedarf kann der Bundesrat nicht beziffern, da ihm die nötigen Daten fehlen. In einer kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage aus dem Parlament war jedoch von «deutlichen Kostensenkungen» die Rede. Er sei auch bereit, rasch zu handeln, schreibt der Bundesrat. (awp/mc/ps)