Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher EFD. (Foto: admin.ch)
Bern – Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Das Programm sieht jährliche Entlastungen von 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken vor. Mit insgesamt 24 Massnahmen tragen sämtliche Aufgabengebiete des Bundes zur Haushaltsentlastung bei.
Die starke Aufwertung des Schweizerfrankens nach der Aufhebung der Wechselkursuntergrenze durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) hinterliess im Bundeshaushalt deutliche Spuren. Die Prognosen für das Wirtschaftswachstum und für die Teuerung mussten erheblich nach unten korrigiert werden. Als Folge davon entwickeln sich die Einnahmen des Bundes wesentlich langsamer als ursprünglich angenommen. Erste Entlastungsmassnahmen von rund 1 Milliarde hat das Parlament bereits im Rahmen des Voranschlags 2016 gutgeheissen. Die verbleibenden strukturellen Defizite in den Finanzplanjahren 2017–2019 machen jedoch weiterführende Sparmassnahmen notwendig. Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017–2019 will der Bundesrat den Bundeshaushalt jährlich um weitere 800 Millionen bis 1 Milliarde entlasten.
Weitere Sanierungsmassnahmen müssen geplant werden
Nach heutigem Kenntnisstand wird das Stabilisierungsprogramm nicht ausreichen, um in den kommenden Jahren die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Ab 2018 drohen auch bei Umsetzung der Vorlage strukturelle Defizite von bis zu 1,5 Milliarden. Grund dafür sind zum einen die steigenden Ausgaben im Asylbereich, zum andern kostenrelevante Beschlüsse des Parlaments (Reform Altersvorsorge 2020, Armee, Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds, Unternehmenssteuerreform III). Der Bundesrat wird sich in den kommenden Wochen im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags 2017 vertieft mit der Haushaltsentwicklung befassen und die Einleitung weiterer Sanierungsmassnahmen beschliessen.
Ergebnisse der Vernehmlassung
In der Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 hat sich eine Mehrheit der Teilnehmenden grundsätzlich positiv zur Konsolidierung der Bundesfinanzen geäussert. Auch wurde die Absicht begrüsst, in erster Linie auf der Ausgabenseite anzusetzen. Bezüglich Umfang und Art der Entlastungen gehen die Meinungen weit auseinander. So erntete kaum eine Massnahme des Stabilisierungsprogramms einhellige Zustimmung. Die Kantonsregierungen stemmten sich gegen Lastenabwälzungen auf die Kantone. Der Bundesrat verzichtet daher in der Botschaft auf einzelne Massnahmen, welche die kantonalen Haushalte übermässig belastet hätten. So wird beispielsweise die Inbetriebnahme von weiteren Bundesasylzentren nicht verzögert, und die Indexierung der Kantonseinlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) wird leicht angepasst.
Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage erfolgt bei der Armee die grösste Anpassung: Aufgrund des Entscheids des Parlaments, einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden festzulegen, sollen die Kürzungen in diesem Bereich nicht wie geplant umgesetzt werden. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind in einem separaten Bericht zusammengefasst.
Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
Neben dem Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 soll im Rahmen dieser Vorlage ein neues Gesetz für die Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt verabschiedet werden. Dadurch wird der Bundeshaushalt zusätzlich jährlich um rund 650‘000 Franken entlastet. Neben dem Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 soll im Rahmen dieser Vorlage ein neues Gesetz für die Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt verabschiedet werden. Dadurch wird der Bundeshaushalt zusätzlich jährlich um rund 650‘000 Franken entlastet.(efd/mc/cs)