Bund spricht 1 Mrd Franken für Härtefälle und 115 Mio à-fonds-perdu-Beiträge im Sport
Bern – Eine Milliarde für die Härtefälle, Kurzarbeitsentschädigung auch für befristete Arbeitsverhältnisse und 115 Millionen als à-fonds-perdu-Beiträge für professionelle und semiprofessionelle Sportclubs. Mit diesen Massnahmen reagiert der Bundesrat auf die zweite Welle.
Besonders vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen sollen mit der Härtefall-Regelung unterstützt werden. Für diese Härtefälle sieht der Bundesrat statt nur 400 Millionen Franken neu eine Gesamtsumme von 1 Milliarde Franken vor. Dies teilte er am Mittwoch mit. Der Anteil des Bundes an der Hilfe für die Härtefälle beträgt bis 400 Millionen Franken 50 Prozent (200 Millionen Franken) und danach 80 Prozent (480 Millionen Franken). Damit übernimmt der Bund rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der anfallenden Kosten.
Die Details werden in der Verordnung geregelt, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 1. Dezember in Kraft treten wird. Bei der Kurzzeitentschädigung wird der Anspruch auch auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt. Die Karenzfrist wird aufgehoben.
Gesetz für Covid-Kredite
Neben der überarbeiteten Härtefall-Regelung legt der Bundesrat dem Parlament auch eine Gesetzesänderung zu den Bürgschaften (Covid-Krediten) vor. Dies stelle sicher, dass der Bundesrat in einer erneuten Notlage nicht wieder auf Notrecht zurückgreifen müsse, sagte Maurer. «Derzeit ist dies aber nicht notwendig.»
Bussen bei Verstössen gegen die Maskenpflicht
Wieder aktiviert hat der Bundesrat auch die Ordnungsbussen bei Verstössen gegen die Maskenpflicht. Auf die Frage eines Journalisten nach den Gründen sagte Maurer: «Je besser wir uns verhalten, umso schneller können wir Massnahmen wieder abbauen. Vielleicht hilft manchmal eine Busse. Wir sorgen damit für Ordnung – das wollen wir zum Ausdruck bringen. Wenn wir die Zahlen nicht runterbringen, ist alles nichts.»
Hilfe für den Sport
Professionellen und halbprofessionellen Sportclubs will der Bundesrat neben Darlehen neu auch à-fonds-perdu-Beiträge zukommen lassen. Bis zu 115 Millionen Franken der für Darlehen im Jahr 2021 eingestellten 175 Millionen Franken sollen à-fonds-perdu geleistet werden können. Darlehen sollen weiterhin möglich sein.
Der Bundesrat will den Klubs bis zu zwei Drittel der entgangenen Ticket-Einnahmen entschädigen. Grundlage sind die Zahlen aus der Saison 2018/19. Das ist allerdings an Auflagen geknüpft: Spielerlöhne müssen «nachhaltig gekürzt» werden, wie es hiess. Auf Dividenden muss verzichtet werden. Weiter müssen die Klubs ihre Junioren- und auch die Frauenförderung auf dem bisherigen Niveau belassen und transparent über die Verwendung der Gelder informieren.
Bundesrat stellt den Kantonen erneut Zivilschützer zur Verfügung
Auch in der zweiten Coronavirus-Welle kommt der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat am Mittwoch weiter beschlossen, den Kantonen zur Bewältigung der Krise ein Kontingent von maximal 500’000 Diensttagen zur Verfügung zu stellen. Immer mehr Institutionen im Gesundheitswesen hätten in den letzten Wochen in ihren Kantonen den Zivilschutz um Unterstützung ersucht, teilte das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Mittwoch mit. Angesichts der Ausbreitung der Pandemie drohten viele Einrichtungen, an ihre Kapazitätsgrenzen zu stossen.
Bitte um nationales Aufgebot
Die Kantone seien deshalb mit der Bitte um ein nationales Aufgebot des Zivilschutzes an den Bund gelangt. Denn der Bundesrat kann bei Katastrophen und Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten. Der Zivilschutz stelle in einer solchen Krise ein «entscheidendes und unverzichtbares Instrument» dar, hiess es weiter. Denn er könne das von Corona-Fällen betroffene Pflegepersonal entlasten und das Contact-Tracing und das Testen verstärken.
Aber auch bei Transporten, beim Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen in Spitälern, bei der Unterstützung der Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines könnten Zivilschützer wichtige Hilfe leisten. Durch das nationale Aufgebot könnten die schweizweit vorhandenen Ressourcen ausgeschöpft und unter den Kantonen verteilt werden.
Kantone entscheiden selber
Über ein Aufgebot und die Einsätze entscheiden die Kantone je nach Bedarf und Notwendigkeit selber. Die Zivilschützer dürften jedoch nur eingesetzt werden, wenn andere Mittel nicht ausreichten oder der Einsatz dringend sei, hiess es. Der Bund entschädigt die Kantone mit 27.50 Franken pro Diensttag. Damit schätzt der Bundesrat die Kosten auf maximal 13,75 Millionen Franken. Die Dauer des Einsatzes wurde ab Mittwoch (18. November) und bis zum 31. März festgelegt.
Botschaft zum Armeeeinsatz verabschiedet
Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Assistenzdienst der Armee in der Corona-Krise. Die Regierung hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen mit bis zu 2500 Armeeangehörigen zu unterstützen. Die Kosten für den Einsatz sind noch nicht bekannt. Die zusätzlichen Diensttage könnten voraussichtlich innerhalb des VBS-Budgets aufgefangen werden, hiess es. Ansonsten müsste das VBS einen Nachtragskredit beantragen.
Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Das Parlament werde in der Wintersession über den Assistenzdienst befinden, hiess es. (awp/mc/pg)