Bern – Der Bund hat mit den Unternehmen GlaxoSmithKline und Roche Pharma Verträge für die Reservation von Arzneimitteln gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 abgeschlossen. Es handelt sich um den monoklonalen Antikörper Sotrovimab und um die Kombination der monoklonalen Antikörper Casirivima/ Imdevimab.
Die Medikamente werden bei Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Montag mitteilte. Das BAG habe die beiden Verträge für den Zugang zu Dosen von monoklonalen Antikörpern zur Behandlung von Covid-19 auf Empfehlung der wissenschaftlichen Covid-19-Taskforce des Bundes abgeschlossen.
Es handelt sich demnach zum einen um zusätzliche 2000 Packungen des Antikörpers Sotrovimab, der von GlaxoSmithKline in Partnerschaft mit dem Unternehmen VIR Biotechnology entwickelt wurde. Der Antikörper wurde von der Tessiner Firma Humabs BioMed in Bellinzona entdeckt.
Zum anderen handelt es sich um bis zu 4000 Packungen der Kombination von Casirivimab/Imdevimab, die von der Firma Regeneron Pharmaceuticals in Partnerschaft mit dem Unternehmen Roche Holding entwickelt wurden. Die Vertragssummen sind laut BAG für beide Medikamente vertraulich.
Geklonte Antikörper
Monoklonale Antikörper sind in Kultur geklonte Antikörper, die der Patientin oder dem Patienten intravenös injiziert werden, um das Virus zu neutralisieren. Klinische Studien von GlaxoSmithKline und Regeneron zeigen gemäss BAG, dass diese Behandlungen einen wirksamen Schutz gegen schwere Formen der Krankheit bieten können.
Sotrovimab und Casirivimab/Imdevimab sind gemäss BAG in der Schweiz auf Empfehlung der Taskforce seit dem 30. September, respektive seit dem 13. Mai dieses Jahres verfügbar.
Sotrovimab ist noch nicht zugelassen, kann aber aufgrund der Covid-19-Verordnung 3 und eines eingereichten Zulassungsgesuches bereits während des laufenden Zulassungsverfahrens zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten angewendet werden. Casirivimab/Imdevimab erhielt die Zulassung am 23. Dezember.
Der Bund übernimmt die Kosten der Behandlungen im ambulanten Bereich, solange sie noch nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden, wie das BAG schreibt. (awp/mc/ps)