Bern – Am 25. September entscheidet das Parlament über die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber. Am Donnerstag hat die Gerichtskommission ihre detaillierten Erwägungen veröffentlicht – und die Stellungnahme des Bundesanwalts.
Die Gerichtskommission empfiehlt dem Parlament, Lauber nicht für eine weitere Amtszeit zu wählen. Das hatte sie Anfang September mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden.
Der Bundesanwalt ist wegen informeller Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino in die Kritik geraten. In seiner Stellungnahme zuhanden der Gerichtskommission verteidigt er diese und betont, dass die Fifa in den Verfahren nicht Beschuldigte, sondern geschädigte Privatklägerin sei.
Dank der Treffen habe er sicherstellen können, dass die Fifa weiterhin kooperiere, insbesondere im Zusammenhang mit der Herausgabe und Durchsuchung grosser Datenmengen. Langjährige Siegelungsverfahren hätten vermieden werden können, was zu einer Beschleunigung der Verfahren beigetragen habe.
Amtspflichten schwer verletzt
Aus Sicht der Gerichtskommission hat der Bundesanwalt mit den Treffen dagegen die Amtspflichten schwer und grob fahrlässig verletzt. Die Kommission beruft sich dabei auf das Urteil des Bundesstrafgerichts. Dieses entspreche der Feststellung einer schweren und grob fahrlässigen Amtspflichtverletzung, schreibt sie im Bericht. Dass sich der Bundesanwalt widerrechtlich verhalten habe, sei inakzeptabel.
Das Bundesstrafgericht hatte beim Bundesanwalt wegen der Treffen Befangenheit festgestellt. Lauber muss deshalb in Fifa-Verfahren in den Ausstand treten, womit diesen die Verjährung droht. Ausserdem stellte das Gericht fest, dass der Bundesanwalt die Strafprozessordnung verletzt habe, weil er die Treffen nicht protokollierte.
Gewaltenteilung gefährdet
Die Minderheit der Gerichtskommission, die Laubers Wiederwahl befürwortet, liest das Urteil anders. Das Bundesstrafgericht beurteile die informellen Treffen ohne Protokollierung nicht als vorsätzliche oder grob fahrlässige schwere Amtspflichtverletzung, schreibt sie. Und das Ergebnis der Disziplinaruntersuchung stehe noch aus.
Aus ihrer Sicht liege somit keine solche Amtspflichtverletzung vor. Und gemäss ihren eigenen Handlungsgrundsätzen könnte die Kommission Lauber nur in diesem Fall nicht zur Wiederwahl empfehlen. Davon abzuweichen, ist nach Auffassung der Kommissionsminderheit eine «unzulässige Politisierung der Wiederwahl und ein schwerer Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz und der Strafverfolgungsbehörde».
Folge der Skandalisierung
Lauber selber betrachtet das Urteil des Bundesstrafgerichts auch als Folge der medialen Berichterstattung. Das Gericht habe den Anschein einer Befangenheit gesehen, hält er in seiner Stellungnahme fest – nicht zuletzt unter dem Eindruck der monatelangen Skandalisierung der Treffen in den Medien.
Zur Verletzung der Strafprozessordnung schreibt er, es sei nicht ersichtlich, weshalb diese überhaupt anwendbar sein könne beziehungsweise inwiefern es sich bei den Treffen um Verfahrenshandlungen im Sinne der Strafprozessordnung handeln solle.
Handlungsfähigkeit nicht sichergestellt
Die Kommission nennt im Bericht auch weitere Gründe für ihren Entscheid, Lauber nicht für eine weitere Amtszeit zu empfehlen. Wegen weiterer drohender Ausstandsbegehren sei die Handlungsfähigkeit der Bundesanwaltschaft nicht mehr sichergestellt, schreibt sie. Mindestens erklärungsbedürftig ist für die Kommission zudem, weshalb der Bundesanwalt eine Privatperson – den Walliser Staatsanwalt Rinaldo Arnold – an einem informellen Treffen teilnehmen liess. Sie sieht darin eine Amtsgeheimnisverletzung.
Problematische Reaktion auf Kritik
Ferner stellt die Mehrheit der Kommission die persönliche Eignung des Bundesanwalts in Frage. Hier geht es vor allem um Laubers Reaktion auf Kritik seiner Aufsichtsbehörde. Diese zeuge vom Fehlen der erforderlichen Sachlichkeit der Amtsführung, heisst es im Bericht. Die Anhörungen in der Gerichtskommission hätten die Mehrheit zur Überzeugung geführt, dass der Bundesanwalt nicht bereit sei, seine persönlichen Handlungen und die Art und Weise, wie er die Bundesanwaltschaft leite, zu hinterfragen.
Ruf der Bundesanwaltschaft gefährdet
«Die derzeitige Krise und das gestörte Verhältnis zwischen der Aufsichtsbehörde und dem Bundesanwalt können nur mit einem personellen Neuanfang bei der Bundesanwaltschaft bewältigt werden», bilanziert die Kommission.
Dabei verweist sie auch auf das Ansehen der Bundesanwaltschaft in der Öffentlichkeit. Das Image des Bundesanwalts habe massiv gelitten, schreibt sie. Damit sei die Bundesanwaltschaft indirekt in Misskredit geraten. Die Schweiz sei aber darauf angewiesen, dass diese über einen untadeligen Ruf verfüge.
Herbeigeredete Institutionenkrise
Lauber dagegen erklärt erneut, es handle sich um eine «herbeigeredete Institutionenkrise». Skandalisierung und Spekulation in den Medien dürften nicht massgeblich sein für die Frage des Vertrauens in ihn und die Bundesanwaltschaft.
Weiter hebt der Bundesanwalt die gute Zusammenarbeit mit Partnerbehörden auf Bundes- und kantonaler Ebene hervor. Sein Ruf und jener der Bundesanwaltschaft hätten bei diesen nicht gelitten, schreibt er. Das belegten ihre Reaktionen. Für Lauber hatten sich unter anderem die Staatsanwälte-Konferenz und die Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz stark gemacht.
Auf welche Seite sich die Mehrheit des Parlaments schlägt, wird sich übernächste Woche zeigen. (awp/mc/pg)