Bundesanwalt Michael Lauber.
Bellinzona – Am Montag ist im Fall Behring Bundesanwalt Michael Lauber als Zeuge befragt worden. Er verteidigte erwartungsgemäss die Strategie der „Fokussierung» auf Dieter Behring. Viele Fragen der Verteidigung konnte er jedoch nicht beantworten, da er nicht die Verfahrensleitung inne hatte.
Zwei Punkte haben laut Lauber dazu geführt, dass er sich in seiner Funktion als Bundesanwalt näher mit dem Fall Behring beschäftigte: Die lange Verfahrensdauer und die Verteidigungssituation.
Das Verfahren habe bereits seit 2004 gedauert. Deshalb sei im Sinne des «Beschleunigungsgebots» eine Lösung gesucht worden. Der amtliche Verteidiger Roger Lerf habe aus diesem Grund nicht aus seinem Amt entlassen werden können, auch wenn das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gestört gewesen sei, sagte Lauber.
Dies sei in einer Verfügung geregelt worden, die vom Gericht geschützt wurde. Ziel sei es gewesen, zumindest eine «Sockelverteidigung» zu gewährleisten.
«Fokussierung» auf Behring
Lauber ging in der Befragung ausserdem näher auf die Phase der sogenannten «Fokussierung» auf den Beschuldigten Behring ein. Vorher hatte die Bundesanwaltschaft gegen zehn Beschuldigte ermittelt.
Zur Neubeurteilung kam es nach der Analyse des Falls durch eine Task Force. Die damit verbundene Verzögerung sei für eine faire Neubeurteilung gerechtfertigt gewesen, erklärte der Bundesanwalt.
Gemäss Lauber sei die Fokussierung auf Behring im Frühjahr 2013 umgesetzt worden. Es sei nichts Ausserordentliches, in einem Betrugsfall so zu verfahren. Er sei heute noch der Überzeugung, dass dies rechtens sei. Entwürfe zu einer Anklageschrift lagen laut Lauber zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vor.
Die Privatverteidiger legten den Schwerpunkt in ihren Fragen dagegen auf die in ihren Augen mangelhafte Verteidigung durch den amtlichen Verteidiger. Mehrfach fragten sie Lauber, was ein Verteidiger aus Sicht des Bundesanwalt leisten muss.
«Spezielle Umstände»
Dieser konnte darauf aber keine Antworten geben, da beim Fall Behring «spezielle Umstände» herrschten. Ausserdem könne nur der Verfahrensleiter dazu spezielle Auskünfte geben.
Am Montagmorgen wurde die Befragung von Michael Lauber abgeschlossen. Laut dem vorsitzenden Richter wird das Bundesstrafgericht bis am Dienstagmorgen entscheiden, ob das Verfahren weitergehen soll. Falls ja, wird mit der Befragung Behrings fortgefahren. (awp/mc/ps)