Bundesanwalt Michael Lauber wiedergewählt

Der damalige Bundesanwalt Michael Lauber im Jahr 2019.

Bern – Die Vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch Bundesanwalt Michael Lauber mit 129 von 243 gültigen Stimmen für eine dritte Amtszeit bestätigt.

Die Gerichtskommission (GK) der Räte hatte zuvor mit 9 zu 6 Stimmen empfohlen, den Bundesanwalt nicht wiederzuwählen. Ein Grund für die negative Empfehlung war laut dem Bericht der GK das «gestörte Verhältnis» zwischen Bundesanwalt und Aufsichtsbehörde im Verfahrenskomplex zum Weltfussballverband FIFA.

In dem Zusammenhang kam es mehrmals zu informellen Treffen zwischen Lauber und FIFA-Chef Gianni Infantino. Solche Treffen sind zulässig, müssen aber protokolliert und in den Akten dokumentiert werden. Das hat Lauber unterlassen.

Er stellte sich auf den Standpunkt, dass die FIFA in den Verfahren nicht beschuldigte, sondern geschädigte Privatklägerin sei. Dank der Treffen habe er sicherstellen können, dass die FIFA weiterhin kooperiere, insbesondere im Zusammenhang mit der Herausgabe und Durchsuchung grosser Datenmengen.

Bundesstrafgericht erklärt Lauber für befangen
Das Bundesstrafgericht sah das anders. Es hatte den Bundesanwalt wegen der Treffen für befangen erklärt. Lauber musste deshalb in FIFA-Verfahren in den Ausstand treten, womit diesen die Verjährung droht. Ausserdem stellte das Gericht fest, dass der Bundesanwalt die Strafprozessordnung verletzt habe, weil er die Treffen nicht protokollierte.

Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. An dieses will er sich nicht erinnern. Lauber stritt ab, das Treffen bewusst verschwiegen zu haben. (mc/ps)

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