Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ex-Topsanierer Hans Ziegler
Bern – Dem ehemaligen Topmanager Hans Ziegler, gegen den von der Finanzmarktaufsicht eine Millionenstrafe wegen Insiderhandels verhängt wurde, droht weiteres Ungemach: die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen ihn und einen weiteren Beschuldigten Anklage erhoben.
Sie wirft den beiden Angeklagten Verrat bzw. Ausnützen von Geschäftsgeheimnissen, wirtschaftlichen Nachrichtendienst und Bestechung Privater vor. Gegen Ziegler lautet der Vorwurf auch auf Ausnützen von Insiderinformationen.
Als Verwaltungsrat habe er zwischen 2013 und 2016 mehrfach Geschäftsgeheimnisse an den zweiten Beschuldigten verraten, zu deren Bekanntgabe er nicht befugt war, schreibt die BA. Dieser Vorwurf ergebe sich zur Hauptsache im Zusammenhang mit dem Verkauf einer ausländischen Tochtergesellschaft an eine ebenfalls ausländische Kaufinteressentin, deren Berater der zweite Beschuldigte war.
Nach Abschluss der Verkaufstransaktion forderte Ziegler eine für die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen in Aussicht gestellte Entschädigung in der Höhe von 150’000 Franken ein und nahm sie über eine ihm gehörende Gesellschaft auch an. Damit begründet die BA den Vorwurf des Sich-bestechen-Lassens.
Insiderinformationen ausgenützt
Weiter wirft die Anklage Ziegler vor, dass er als Verwaltungsrat von vier börsenkotierten Unternehmen sowie als Senior Advisor von zwei Beratungsgesellschaften mehrfach Insiderinformationen für Handelsgeschäfte mit Effekten von insgesamt elf Gesellschaften ausnützte. Damit realisierte er einen Gewinn von knapp zwei Millionen Franken für sich und zwei ihm zuzurechnende juristische Personen.
Gegen den zweiten Beschuldigten erhebt die BA Anklage, weil dieser die von Ziegler verratenen Geschäftsgeheimnisse mehrfach für seine Tätigkeit ausnützte. Weil er Geheimnisse von zwei Gesellschaften mehrfach Dritten im Ausland zur weiteren Verwendung zustellte, wird ihm auch wirtschaftlicher Nachrichtendienst vorgeworfen.
Schliesslich versprach er Ziegler für erhaltene Geschäftsgeheimnisse die oben genannten 150’000 Franken und veranlasste deren Auszahlung. Deshalb muss er sich auch wegen Bestechung verantworten.
Die BA hatte gegen Ziegler im April 2016 auf Grundlage einer Anzeige der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Ausnützen von Insiderinformationen eröffnet. Nach der Feststellung neuer Sachverhalte wurde das Strafverfahren im Juli 2017 auf den zweiten Beschuldigten sowie auf weitere Straftatbestände ausgedehnt. 2018 kam nach weiteren Ermittlungen schliesslich noch der Straftatbestand des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes dazu.
Rekordstrafe durch Finma
Ziegler war von der Finma bereits wegen Insiderhandels mit einer Rekordstrafe belegt worden: Sie verdonnerte ihn im Juni 2017 zur Rückzahlung von 1,4 Millionen Franken. Das ist die grösste Summe, welche die Finma je bei einem Insiderfall eingezogen hat.
Ziegler galt viele Jahre schweizweit als Profi-Sanierer und Profi-Verwaltungsrat, der allerdings auch umstritten war. Bis 2016 war er Mitglied in den Verwaltungsräten von Oerlikon und Schmolz+Bickenbach. Zudem sass er im Aufsichtsrat der deutschen Kuka. Von 2012 bis 2015 war er Verwaltungsratspräsident von Charles Vögele.
Im Verlauf seiner steilen Karriere war er unter anderem von 1988 bis 1991 Finanzchef der Usego-Trimerco-Gruppe und von 1991 bis 1995 Finanzchef bei Globus.
1996 gründete er ein Beratungsunternehmen, das sich in der Schweiz und im Ausland auf Unternehmenssanierungen spezialisierte. In den folgenden Jahren agierte er vor allem als «Feuerwehrmann» bei diversen Unternehmen, die in Schwierigkeiten steckten.
Darunter waren Elma Electronic, die Schlatter Holding oder der kriselnde Modekonzern Charles Vögele. Landesweit bekannt wurde Ziegler schon 2003, als er kurz vor dem Kollaps zur Erb-Gruppe geholt wurde – und als Sanierer letztlich scheiterte. (awp/mc/ps)