Bern – PostAuto hat mit Buchhaltungstricks Subventionen bezogen. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft ist dabei aber keine Straftat gemäss Strafgesetzbuch begangen worden. Sie will daher keine Strafuntersuchung gegen PostAuto eröffnen.
Zu diesem Schluss kamen Bundesanwalt Michael Lauber und der Berner Generalstaatsanwalt Michel-André Fels, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Weder die nationale noch die kantonale Strafverfolgungsbehörde verfüge über eine gesetzliche Grundlage, die mutmasslich zu hohen Subventionsbezüge zu untersuchen.
Mutmassliche Widerhandlungen fallen unter Verwaltungsstrafrecht
Laut Bundesanwaltschaft fallen die mutmasslichen Widerhandlungen, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) in seiner Strafanzeige geltend macht, unter das Verwaltungsstrafrecht. Damit muss das BAV selber ein Verfahren durchführen. In Frage kommen Verstösse gegen das Subventionsgesetz. Dieses stellt Leistungs- und Abgabebetrug, Urkundenfälschung oder Erschleichung eines Vorteils unter Strafe.
Das BAV hat vom Entscheid der Bundesanwaltschaft Kenntnis genommen, wie Sprecherin Florence Pictet auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. «Wir analysieren die Situation nun und besprechen das weitere Vorgehen.» Für den heutigen Tag stellte sie keine weiteren Informationen in Aussicht. (awp/mc/pg)