Bundesanwaltschaft muss selbst gegen VW und Amag ermitteln
Bellinzona – Die Bundesanwaltschaft (BA) muss eine Strafuntersuchung gegen Volkswagen, Amag sowie die Organe und Angestellten der Amag eröffnen. Sie darf die rund 2000 Schweizer Strafanzeigen nicht wie geplant an Deutschland überweisen. Das hat das Bundesstrafgericht entschieden.
Das Bundesstrafgericht gab der Beschwerde eines Rechtsanwalts im Namen von 596 Personen Recht, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Bis Ende März 2016 waren bei der Bundesanwaltschaft und den jeweiligen kantonalen Staatsanwaltschaften rund 2000 Strafanzeigen gegen VW und die VW-Generalimporteurin Amag wegen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs eingegangen, nachdem im Herbst zuvor der Abgas-Skandal publik geworden war.
Die Bundesanwaltschaft ersuchte Mitte April die Staatsanwaltschaft in Braunschweig um Strafübernahme. Diese übernahm die Fälle. Im Fall der Amag verfügte die BA Nichtanhandnahme. Sie begründete dies damit, dass im Hinblick auf die mögliche Täterschaft in der Schweiz überhaupt keine konkreten Hinweise vorlägen, die für einen irgendwie gearteten Anfangsverdacht genügen könnten.
Beschwerde von Konsumentenschützern und Betroffenen
Dagegen wehrten sich Konsumentenschützer und Betroffene und legten Beschwerde ein. Wenn der Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege, so seien die Behörden zu Untersuchungen verpflichtet, argumentierte etwa die Stiftung für Konsumentschutz (SKS). Dies sei umso unerlässlicher, als es auch in der Schweiz zahlreiche Opfer gebe.
Zudem agiere die Amag in der Schweiz als VW-Generalimporteurin: Eine Mitwisser- oder Mittäterschaft lasse sich bei dieser Funktion nicht einfach kategorisch ausschliessen.
Das Bundesstrafgericht gab den Einsprechern nun Recht. Einzig das Strafverfahren gegen Organe des Volkswagen-Konzerns als natürliche Personen darf die BA an Deutschland abtreten. (awp/mc/ps)