Bundesanwaltschaft sistiert Verfahren zu Cyberangriff auf Ruag
Bern – Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat das Strafverfahren zum Cyberangriff vom Januar 2016 auf den Rüstungskonzern Ruag sistiert. Die Täterschaft habe nicht eruiert werden können, sagte Informationschef André Marty am Montag gegenüber Radio SRF.
Zweieinhalb Jahre lang hat die Bundesanwaltschaft (BA) ermittelt wegen wirtschaftlichem Nachrichtendienst, also wegen Spionage gegen die Ruag. Nun hat sie das Strafverfahren sistiert.
«Der Grund dafür ist, dass die Täterschaft, respektive deren Aufenthaltsort unbekannt geblieben sind. Das heisst, wir konnten die Täterschaft nicht eruieren», sagte BA-Sprecher Marty in der Sendung «Heute Morgen».
Schweizer Medien hatten berichtet, es gebe deutliche Hinweise darauf, dass der Angriff auf den Rüstungskonzern Ruag von Russland ausging. Offiziell bestätigen will das aber niemand, Marty sagte lediglich: «Ganz grundsätzlich und nicht direkt bezogen auf ein konkretes Strafverfahren kann man sagen, dass natürlich bei dermassen komplexen Realitäten meistens nur staatliche Akteure in Frage kommen: Das kostet zu viel Geld, das Know-how ist nicht vorhanden – das ist in der Regel staatliches Hacking.»
Rechtshilfe macht «wenig Sinn»
Erfahrungsgemäss bittet die Schweiz bei politischen Delikten wie Spionage mögliche Täter-Staaten gar nicht erst um Rechtshilfe. Marty lässt offen, ob die Schweiz Russland oder andere Staaten um Hilfe gebeten hat – er sagt aber: «Rechtshilfe macht dann Sinn, wenn ich davon ausgehen darf, dass eine Behörde im Ausland auch ein Interesse daran hat, meine Fragen zu beantworten. Sonst macht das relativ wenig Sinn.»
Der Fall Ruag also bleibt ungeklärt – nur wenn neue Beweise auftauchen, könnte die Bundesanwaltschaft das Verfahren wieder aufnehmen.
Vor rund einem Jahr hatten Hacker das Verteidigungs- und das Aussendepartement angegriffen – auch hier verdächtigen Fachleute Russland. Die Bundesanwaltschaft aber kam nicht weiter bei den Ermittlungen – und hat auch diese Verfahren sistiert. (awp/mc/ps)