BA verklagt Dieter Behring wegen Geldwäscherei und Betrug
Dieter Behring, ehemaliger Financier aus Basel
Bern – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen Dieter Behring beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Anklage erhoben wegen gewerbsmässigen Betrugs und qualifizierter Geldwäscherei.
Seit Oktober 2004 standen neben dem Basler Financier Dieter Behring zehn weitere Personen im Visier der Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Im Verfahren geht es um einen verästelten und umfangreichen Komplex, der sich aus verschiedenen Sachverhaltsbereichen zusammensetzt. Im Vordergrund steht der Hauptsachverhaltsbereich «Anlagebetrügereien / Anschlussgeldwäscherei». Daneben bestehen verschiedene Nebensachverhalts- und -Vorwurfsbereiche. Im Hauptsachverhaltsbereich «Anlagebetrügereien / Anschlussgeldwäscherei» wurden den Beschuldigten mutmassliche Anlagebetrügereien, beziehungsweise die Teilnahme daran, zur Last gelegt. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit angeblichen Anlagen, welche über verschiedene Vermittler(-stämme) zum Nachteil von rund 2000 Anlegern zustande gekommen sind. Auf diese Weise erlangte Vermögenswerte wurden über Kontoverbindungen verschiedener Kontoinhaber in mehrere Länder verschoben.
Verfahrenddauer von Komplexität bestimmt
Die Verfahrensdauer wurde massgeblich bestimmt durch die Grösse und die Komplexität des Verfahrens, durch den damit einhergehenden Aktenumfang, durch die Mehrzahl von Beschuldigten sowie durch die verschiedenen untersuchten Sachverhaltsbereiche. Insbesondere hatte die einwandfreie Bearbeitung der Vielzahl von Geschädigten im In- und Ausland einen grossen Aufwand zur Folge. Die im Jahr 2011 eingeführte eidgenössische Strafprozessordnung führte diesbezüglich zu weiteren Verzögerungen. In prozessualer Hinsicht kamen Erschwernisse im Zusammenhang mit verschiedenen Beschwerde- und Entsiegelungsverfahren hinzu. Das Vorgehen der BA im Zusammenhang mit der amtlichen Verteidigung von Dieter Behring, der sich einer Zusammenarbeit mit einer solchen Verteidigung verschliesst, bezweckte eine Verfahrensbeschleunigung unter Einhaltung der prozessual garantierten Rechte des Beschuldigten. Dieses Vorgehen wurde von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts geschützt. Die wegen der langen Verfahrensdauer eingereichte Rechtsverweigerungsbeschwerde wurde vom Bundesstrafgericht am 3. Februar 2015 abgewiesen.
Fokussierungsstrategie seit 2012
Ende 2012 beschlossen der Bundesanwalt und die von ihm eingesetzte Task-Force nach eingehender Prüfung der Sach-, Rechts- und Beweislage eine Fokussierungsstrategie. Diese wurde im Frühjahr 2014 öffentlich kommuniziert. Die Fokussierung bestand darin, das Verfahren im Hauptsachverhalts- und Vorwurfsbereich «Anlagebetrügereien / Anschlussgeldwäscherei» gegen den Hauptbeschuldigten Dieter Behring fortzuführen und zur Anklage zu bringen sowie, dasjenige gegen die wichtigsten Hauptvertreiber einzustellen. Die Fokussierungsstrategie wurde unter Beachtung der prozessualen Vorgaben konsequent umgesetzt. So wurden insgesamt elf (Teil-)Einstellungen in verschiedenen Sachverhalts-, beziehungsweise Vorwurfsbereichen gegenüber mehreren der ursprünglich elf Beschuldigten verfügt. Vier dieser Verfahrenseinstellungen gegen die wichtigsten Hauptvertreiber sind inzwischen in Rechtskraft erwachsen. Über den Abschluss der noch hängigen Verfahren können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen gemacht werden. Die Strafanträge zu den Sanktionen wird die BA anlässlich der Hauptverhandlung stellen. Mit Einreichung der Anklageschrift ist für die weitere Information der Medien das Bundesstrafgericht in Bellinzona zuständig.(ba/mc/cs)