Lausanne – Das Bundesgericht stützt die Verurteilung eines Skyguide-Fluglotsen wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs. Damit ist in der Schweiz erstmals die Verurteilung eines Fluglotsen bestätigt worden.
In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest, dass der Mann eine konkrete Gefährdung geschaffen und seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Das Bundesstrafgericht hatte ihn im Mai vergangenen Jahres deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt.
Zwischenfall im April 2013
Das Urteil bezieht sich auf einen Zwischenfall im April 2013. Eine Ryanair-Maschine bat den Tower wegen erwarteter Turbulenzen auf eine andere Flughöhe steigen zu dürfen. Dabei nannte der Pilot sein Funkrufzeichen nicht. Der Fluglotse fragte nicht nach und erteilte einem anderen Ryanair-Flugzeug die Erlaubnis zu steigen. Dieser Pilot reagierte nicht auf diesen Funkspruch.
Mindestabstand deutlich unterschritten
Hingegen bedankte sich der erste Pilot für die Erlaubnis steigen zu dürfen. Als er zum Steigflug ansetzte, löste das Konfliktwarnsystem am Boden wegen eines sich anbahnenden Konfliktes zwischen der ersten Ryanair-Maschine und einem Flugzeug der Air Portugal einen Alarm aus.
Der geringste Abstand zwischen den beiden Flugzeugen betrug horizontal 1,5 Kilometer und vertikal 198 Meter. Der vorgeschriebene Mindestabstand beträgt 9,26 Kilometer horizontal und rund 305 Meter vertikal.
Der Verurteilte argumentierte vor Bundesgericht, dass nie eine konkrete Gefahr bestanden habe, weil sich die Flugbahnen der beiden involvierten Maschinen nicht gekreuzt hätten. Dieses Argument lässt das Bundesgericht jedoch nicht gelten, weil auch unerwartete Einflüsse zu erwarten seien.
Enttäuschung bei Skyguide
Die Skyguide ist vom Urteil des Bundesgerichts enttäuscht, wie das Unternehmen in einer Medienmitteilung vom Donnerstag mitteilt. Es werde alles unternommen, um Fehler zu verhindern und Systeme zu verbessern. Dennoch könnten menschliche Fehler nie völlig ausgeschlossen werden.
Um das System stetig verbessern zu können, sei eine gelebte «Sicherheitskultur» entscheidend. Dies ermögliche es, Fehler zu melden, ohne disziplinarische Konsequenzen befürchten zu müssen, sofern diese nicht mutwillig oder grobfahrlässig begangen worden seien.
Auch im vorliegenden Fall habe der Flugverkehrsleiter den Vorfall gemeldet, wodurch eine externe Untersuchung eingeleitet worden sei. Gerichtsprozesse wie dieser erhöhten die Flugsicherheit nicht, schreibt das Unternehmen weiter. (awp/mc/pg)