Keine Chance für AHV-Abstimmungs-Beschwerden vor Bundesgericht

Keine Chance für AHV-Abstimmungs-Beschwerden vor Bundesgericht
(Bild: © Christian Schwier / AdobeStock)

Lausanne – Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die Abstimmung zur Erhöhung des Frauenrentenalters von 2022 einstimmig abgewiesen. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert. Die Rechtsfolgen wären nicht überschaubar.

Das aus drei Männern und zwei Frauen bestehende Richtergremium war sich einig, dass die Folgen einer Aufhebung der Abstimmung kaum überschaubar wären, da sowohl der Teil zur Erhöhung der Mehrwertsteuer, als auch zum Rentenalter aufgehoben werden müssten.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sei seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Eine Rückabwicklung sei nicht möglich. Zudem würde es ansonsten an einer Rechtsgrundlage für den um 0,4 Prozent höheren Mehrwertsteuersatz fehlen.

Darüber hinaus seien in Bezug auf das AHV-Gesetz bereits zahlreiche Dispositionen getroffen worden, auch wenn das geänderte Gesetz erst nächstes Jahr in Kraft trete. Die Revision betreffe Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Auch sei vor dem Hintergrund der vorliegenden umstrittenen Abstimmung die 13. AHV-Rente angenommen worden. Der Schutz von Treu und Glauben und die Rechtssicherheit würden deshalb die Aufhebung der Abstimmung sprechen.

Frage offen gelassen
Offen gelassen hat das Bundesgericht die Frage, ob es sich bei den vom Bundesrat im Abstimmungsbüchlein veröffentlichten Zahlen zu den Finanzprognosen um einen krassen Fehler handelte. Die Meinungen dazu waren im Richtergremium nicht deckungsgleich. So wurde auf der einen Seite die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Zahlen um Prognosen gehandelt habe und diese immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet seien. Dies sei der Stimmbevölkerung bewusst gewesen.

Auf der anderen Seite wurde die Ansicht geäussert, dass der vom Bundesrat und der Administration veröffentlichten Zahlen eine grosse Glaubwürdigkeit entgegengebracht werden. Im Abstimmungsbüchlein sei nicht ausreichend klar dargelegt worden, dass bei den Prognosen eine gewisse Fehlermarge einkalkuliert werden müsse. Ausserdem sei das Abstimmungsergebnis zum Rentenalter mit 50,5 Prozent knapp ausgefallen.

Beschwerden nach Prognosefehler
Die Grünen und die SP Frauen sowie ein Waadtländer Anwalt legten diesen Sommer nach Bekanntwerden des Fehlers im Abstimmungsbüchlein zu den Finanzprognosen Beschwerde ein. Der Bundesrat hatte geschrieben, dass sich der Finanzierungsbedarf der AHV von 2022 bis 2032 auf rund 18,5 Milliarden Franken belaufen würde.

Diese Zahl wurde anschliessend nach unten korrigiert. Eine Administrativuntersuchung zeigte, dass dem Bundesamt für Sozialversicherungen kein Vorwurf gemacht werden könne. (awp/mc/ps)

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