Bern – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die von der Serafe AG pro Haushalt erhobene Radio- und TV-Abgabe keine Diskriminierung von Singles darstellt. Der Beschwerdeführer zieht das Urteil nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter.
Beschwerdeführer Alex Bauert bestätigte am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der «Sonntagszeitung» und des «Nebelspalters». Er ziehe das Urteil weiter, weil er als Single bei der Radio- und Fernsehgebühr in unzulässiger Weise diskriminiert werde. Er wolle nicht gleich viel zahlen, wie Paare, Familien oder Wohngemeinschaften.
Bauert ist der Meinung, dass seine Chancen in Strassburg nicht schlecht stehen. Das Bundesgericht habe nämlich die Diskriminierung nicht verneint, aber entschieden, dass es sachlich begründet sei, die Abgabe einfachheitshalber pro Haushalt einzuziehen. Der kleine, zusätzliche Aufwand bei der Rechnungsstellung rechtfertigt nach Ansicht von Bauert diese Diskriminierung nicht. Die Serafe AG erhalte monatlich die Angaben zur Zusammensetzung des Haushaltes
Die Serafe-Gebühr von 365 Franken (resp. 335 Franken seit 1.1. 2021 muss pro Haushalt entrichtet werden, unabhängig von der Anzahl Personen, die dort leben, unabhängig von der Anzahl Erwachsener.
«Fadenscheinige Argumente»
Bauert kritisiert, dass damit Single-Haushalte Mehrpersonenhaushalte subventionieren. Er hatte gegen eine Verfügung der Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe Serafe zur Bezahlung der Radio- und Fernsehabgaben erfolglos Beschwerde erhoben. Das Bundesamt für Kommunikation und anschliessend auch das Bundesverwaltungsgericht wiesen sein Begehren ab.
Auch Sylvia Locher, Präsidentin von Pro Single Schweiz, zeigte sich auf Anfrage gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA enttäuscht vom Bundesgerichtsentscheid. Das Bundesgericht habe sehr spitzfindig argumentiert und «fadenscheinige Argumente hervorgeholt». «Singles erfahren damit nicht Gerechtigkeit». Rund 1,3 Millionen Einpersonenhaushalte in der Schweiz müssten den vollen Serafe-Beitrag zahlen, das sei eine Quersubventionierung, die nicht rechtens sei.
Eine Diskriminierung von Singles ist laut dem Bundesgericht nicht ersichtlich. Die Abgabe knüpfe nicht an den Status als Single an. Auch eine Person, die in einer Beziehung lebe, könne in einem Einpersonenhaushalt wohnen, stellte das Bundesgericht fest. Umgekehrt gebe es auch Personen, die in keiner Beziehung, aber in einem Mehrpersonenhaushalt leben würden. Auch sei der jährliche Betrag der Haushaltabgabe nicht unverhältnismässig hoch. (awp/mc/ps)