Bundesrat Alain Berset präsentiert Argumente für «Lex Netflix»
Bern – Mit der sogenannten «Lex Netflix» sollen in- und ausländische Fernsehsender und Streamingdienste rechtlich gleichgestellt werden. Kulturminister Alain Berset hat am Dienstag vor den Medien in Bern die Argumente für die Annahme des geänderten Filmgesetzes präsentiert.
Am 15. Mai wird sich die Stimmbevölkerung zur Vorlage äussern können, sofern das Referendum formell zustande kommt. Das Referendum gegen die geplante Investitionspflicht für Netflix und Co. haben die Jungparteien von FDP, SVP und GLP ergriffen.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass auch Streamingdienste wie Netflix, Amazon oder Disney vier Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mitteilte. Sie können dazu entweder direkt in Schweizer Produktionen investieren oder eine Ersatzabgabe leisten, die zur Unterstützung des Schweizer Films eingesetzt wird.
Jährlich 18 Millionen Franken
Ausserdem sollen Streamingdienste neu verpflichtet werden, zu mindestens dreissig Prozent Serien oder Filme zu senden, die in Europa produziert wurden. Der Zusatzbetrag zugunsten des Schweizer Filmschaffens aus dieser erweiterten Investitionspflicht wird laut EDI auf 18 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern werden ebenfalls einen Beitrag an die Vielfalt des Filmangebots leisten müssen.
Nach Ansicht des Bundesrats und des Parlaments wird das Gesetz dafür sorgen, dass in- und ausländische Fernsehsender und Streamingdienste rechtlich gleichgestellt werden. Die Vorlage stelle zudem sicher, dass ein kleiner Teil des in der Schweiz erzielten Umsatzes in der Schweiz bleibe.
Eine Auswirkung der Investitionspflicht auf die Preise der Streaminganbieter sei unwahrscheinlich, so das EDI weiter. Die Verpflichtung für Streamingdienste, mindestens dreissig Prozent europäische Filme und Serien zu zeigen, komme in der EU bereits zur Anwendung und liege unter den Vorgaben für Fernsehsender. Die Streamingdienste hielten sich bereits daran. Für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz werde sich nichts ändern.
Konsumenten eingeschränkt
Das Referendumskomitee ist dagegen der Auffassung, dass Streamingdienste wegen der geplanten Gesetzesänderung ihre Preise erhöhen könnten. Das sei insbesondere gegenüber jungen Menschen unfair.
Die Gegner der Vorlage erachten es ausserdem als ungerecht, dass Streamingdienste dreissig Prozent ihres Programms für europäische Filme zur Verfügung stellen müssten. Diese Vorgabe schränkt laut dem Komitee die Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten ein und benachteiligt Produktionen aus anderen Teilen der Welt. (awp/mc/ps)