Bundesrat beantragt Corona-Nachträge von 14,3 Milliarden Franken

Bundesrat beantragt Corona-Nachträge von 14,3 Milliarden Franken
Abtretender Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher EFD. (Foto: Schweizerische Bundeskanzlei)

Bern – Der Bundesrat hat am Mittwoch die finanziellen Hilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie erneut ausgeweitet. Dennoch dürfte es Leute und Unternehmen geben, die durch das Netz fallen.

«Wir gehen davon aus, dass wir mit dem Netz den Grossteil der Unternehmen und Personen auffangen können», sagte Finanzminister Ueli Maurer am Mittwoch vor den Medien in Bern. Zuvor hatte der Bundesrat entschieden, die Härtefallgelder von fünf auf zehn Milliarden Franken zu erhöhen. Zudem soll die Anzahl Taggelder bei versicherten Personen, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind, für die Monate März bis Mai 2021 um 66 Taggelder erhöht werden.

Trotz dieser Ausweitungen: «Es gibt keine 100-prozentige Absicherung», sagte Maurer. Es gebe hunderttausende Menschen, die in Kurzarbeit seien und mit 80 Prozent des Lohns auskommen müssten. Das werde irgendwann eng. Und kleine Unternehmen müssten zum Teil Geld bei Verwandten holen, weil sie keine Reserven hätten. «Das macht mir schon etwas Sorge», sagte Maurer. Aber der Staat könne nicht alles machen. «Wir hoffen, dass die Kantone auch noch mit Hilfe kommen.»

«Rhythmus von zwei Wochen – leider»
Der Bundesrat hat die Gelder für die Härtefälle innerhalb von zwei Wochen auf zehn Milliarden verdoppelt. «Wir sind wieder in diesem Rhythmus – leider», sagte Maurer. Von den zehn Milliarden Franken sind sechs Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Franken vorgesehen. Davon übernimmt der Bund 70 Prozent, die Kantone müssen die restlichen 30 Prozent übernehmen.

Drei Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als fünf Millionen Franken vorgesehen. Zudem stockt der Bundesrat die bestehende Bundesratsreserve für besonders betroffene Kantone auf eine Milliarde Franken auf.

Bund übernimmt Kosten für Kurzarbeit
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, dass der Bund auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernehmen soll. Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung soll zudem von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren verlängert werden können. Gemäss Bundesrat führt dies zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von geschätzt bis zu sechs Milliarden Franken.

Weiter soll die Voranmeldefrist für die Kurzarbeit vorübergehend aufgehoben werden und eine erteilte Bewilligung für Kurzarbeit sechs Monate gültig sein. Zudem soll der Bund 33 Prozent der Ausfallentschädigungen übernehmen, welche Kantone für die Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 an von der öffentlichen Hand geführte Kinderbetreuungsstätten ausbezahlt haben.

Neu sollen zudem Ausfallentschädigungen rückwirkend auch an Kulturschaffende und nicht nur an Kulturunternehmen ausgerichtet werden. Das Parlament befindet in der Frühjahrssession über die Änderungen.

Defizit von fast 16 Milliarden Franken
Maurer sagte an der Medienkonferenz zudem, dass der Bundesrat den Zinssatz der Covid-Kredite für die kommenden 12 Monate bei null lasse. Der Kreditmarkt funktioniere derzeit. Die Vorbereitungsarbeiten und die Gespräche mit den Banken im Hinblick auf eine mögliche Neuauflage des Solidarbürgschaftsprogramms würden fortgesetzt, damit bei Bedarf eine Neuauflage rasch eingeleitet werden könnte.

Finanzminister Maurer informierte am Mittwoch auch über die erwarteten Defizite. Für das Jahr 2020 rechnet der Bundesrat mit einem Defizit von 15,8 Milliarden in der Rechnung, für das Jahr 2021 mit 21,8 Milliarden Franken. Je nach Entwicklung könne das aber auch höher ausfallen. «Ein Ausmass, das wir noch nicht gekannt haben», so der Finanzminister. (awp/mc/pg)

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