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Bern – Für den geplanten nationalen Innovationspark will der Bundesrat eigene Landreserven im Baurecht abgeben – darunter auch einen Teil des heutigen Militärflugplatzes Dübendorf. Zudem will er für das Projekt einen Rahmenkredit von 350 Mio CHF beantragen. Am Freitag hat der Bundesrat die Botschaft zum Projekt mit den zwei Massnahmen ans Parlament überwiesen.
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll der Bund eigene Grundstücke für das Projekt grundsätzlich im Baurecht abgeben, aber nicht auf Baurechtszinsen verzichten. Obwohl er nicht dazu verpflichtet ist, will er diesen Entscheid dem Parlament vorlegen. Grund dafür sei, dass «wichtige strategische Landreserven des Bundes betroffen seien», schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung mit Verweis auf den Militärflugplatz in Dübendorf.
Rahmenkredit für Bürgschaften
Die zweite vorgeschlagene Massnahme betrifft einen Rahmenkredit für Bürgschaften. Mit den 350 Millionen Franken könne die Stiftung Fremdkapital zu bevorzugten Konditionen aufnehmen. Damit könne sie ihren Standortträgern Darlehen für die Vorfinanzierung von Forschungsinfrastrukturen wie Geräte oder Einrichtungen gewähren, schreibt der Bundesrat. Eine Verwendung für die Erstellung von Gebäuden sei nicht vorgesehen. Die Bürgschaft des Bundes sei befristet und zweckgebunden, die Freigabe erfolge in Etappen durch den Bundesrat.
Stärkung der Innovationsnation Schweiz
Mit dem Innovationspark soll der Wissensaustausch und das gemeinsame Arbeiten von Forschern und Unternehmen erleichtert werden. Ziel ist es, mehr private Forschungsinvestitionen in die Schweiz zu holen und die bestehenden Investitionen besser zu nutzen, heisst es in der Botschaft. Die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsnation Schweiz sollen so gestärkt werden.
Der Park soll vorerst auf vier Standorte verteilt werden: zwei Hubstandorte entstehen im Umfeld der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen Lausanne und Zürich, zwei Netzwerkstandorte im Kanton Aargau und in der Region Nordwestschweiz. Das Wirtschaftsdepartement prüft derzeit, ob bis zum Start des Parks nächstes Jahr allenfalls noch weitere Netzwerkstandorte berücksichtigt werden.
Realisiert wird der Innovationspark durch die Standortkantone, die Privatwirtschaft und die beteiligten Hochschulen. Der Bund übernimmt keine Trägerverantwortung. (awp/mc/pg)