Bern – Der Bundesrat will die Aufsicht über die Grundversorgung im Zahlungsverkehr sowie den Konsumentenschutz stärken. An seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 hat er zu diesem Zweck das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Postgesetzes auszuarbeiten.
Der Bundesrat ist verpflichtet, periodisch die Wirksamkeit der Postgesetzgebung zu überprüfen und zu klären, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt. In einem dazu erstellten Bericht vom Januar 2017 stellte der Bundesrat Anpassungsbedarf fest. Während die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs vom Parlament abgelehnt wurden, anerkannte dieses den Handlungsbedarf bei der Grundversorgung und Aufsicht. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Aussprache geführt und beschlossen, im Postgesetz Anpassungen anzugehen. Es handelt sich um folgende Änderungen:
Anpassungen im Postgesetz (Teilrevision)
Die Aufsicht über die Grundversorgung im Zahlungsverkehr soll präzisiert werden. Das für die Aufsicht zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) soll zudem griffige Durchsetzungsinstrumente erhalten. Heute beschränken sich die Befugnisse des Amts auf das Einholen von Informationen. Es kann keine verbindlichen Anweisungen geben. Das soll sich ändern. Das BAKOM soll künftig auch Massnahmen anordnen können, falls beispielsweise die PostFinance ihre Grundversorgungspflichten unzureichend erfüllen würde.
Beim Konsumentenschutz sollen neu auch die Empfängerinnen und Empfänger von Postsendungen an die Schlichtungsbehörde gelangen können – etwa wenn eine im Internet bestellte Sendung verloren geht oder beschädigt wird. Heute ist das Recht auf Schlichtung auf Absenderinnen und Absender beschränkt. Der Gang vor die Schlichtungsstelle soll kostenlos sein, die gegenwärtig verlangte Gebühr über 20 Franken würde entfallen. Die Gesetzesrevision bietet zudem die Gelegenheit, die Amtshilfe zwischen der PostCom und anderen mit dem Vollzug des Postgesetzes betrauten Behörden zu vereinfachen.
Vernehmlassungsverfahren einleiten
Der Bundesrat hat das UVEK nun beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für die Teilrevision des Postgesetzes vorzubereiten. Weitere Anpassungen erfolgen auf Verordnungsstufe, insbesondere die Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motionen Maire und Clottu (14.4091 und 14.4075) betreffend Hauszustellung. Diese Anpassungen werden dem Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt zum Beschluss vorgelegt. Die Erreichbarkeitsvorgaben für Postdienste werden mit einer separaten Revision der Postverordnung verschärft, sie treten voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft. Bereits am 5. September 2018 hatte der Bundesrat das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des Postorganisationsgesetzes auszuarbeiten. PostFinance soll es erlaubt werden, auch Hypotheken und Kredite anzubieten. (BAKOM/mc/cs)