Nach Ferienrückkehr sind zwei Tests vorgeschrieben

Reisen

(Photo by ismail mohamed - SoviLe on Unsplash)

Bern – Für Personen, die nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, wird die Reise in die Schweiz ab Montag umständlicher und auch teurer. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Test vorzeigen. Vier bis sieben Tage später wird ein zweiter Test fällig.

Der Bundesrat will so verhindern, dass wegen Rückkehrern aus den Herbstferien die Ansteckungen mit dem Coronavirus zunehmen, so wie es nach den Sommerferien passiert ist. Daten der Kontaktverfolgung hätten gezeigt, dass auch Reiserückkehrer zu dieser besorgniserregenden Lage beigetragen hätten.

Die Situation um Ansteckungen und Hospitalisierungen habe sich zwar etwas entspannt, stellte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien fest. Die Zahl der neuen Fälle sei aber immer noch zu hoch. Am Freitag meldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 2095 neue Ansteckungen. 31 Prozent der Intensivbetten waren mit Covid-Patienten belegt.

Die Tests nach der Einreise müssen die Betroffenen selbst bezahlen. Ob Tests für Symptomlose auch über den 1. Oktober hinaus noch gratis sein sollen, wolle der Bundesrat noch diskutieren, sagte Berset. Personen, die auf die zweite Impfdosis warteten, Gratistests anzubieten, sei eine Option.

Verzicht auf Quarantäne
Ab Montag müssen alle, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, bei der Einreise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen. Dies gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Das gelte auch für Grenzübertritte zu Fuss und per Velo, sagte Berset.

Die Testpflicht für weder nachweislich Geimpfte noch Genesene gilt zudem unabhängig davon, aus welchem Land man einreist. Heute besteht die Testpflicht nur für Flugreisen.

Vier bis sieben Tage nach der Einreise müssen sich mit einem negativen Test ins Land gekommene Personen kostenpflichtig noch einmal testen lassen. Das Resultat muss dem zuständigen Kanton übermittelt werden. Diese Pflicht gilt für jene, die bei der Einreise weder Impfung noch Genesung haben nachweisen können.

Der Bundesrat hatte in einer Konsultation den doppelten Test und eine Variante mit Einreisetest und einer Quarantänepflicht zur Diskussion gestellt. Aufgrund der Ergebnisse entschied er sich für die Variante mit den zwei Tests. Sie dürfte praxisnaher sein und für die Kantone weniger Aufwand bringen, wie es in der Mitteilung hiess.

Einreiseformular wird Pflicht
Hingegen müssen alle einreisenden Personen – ob sie nun geimpft, genesen oder getestet sind – das elektronische Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen. Damit sollen die Kantone mit Stichproben überprüfen können, ob Personen, die den zweiten Test durchführen müssen, dies tatsächlich getan haben.

Die Formulare werden 14 Tage aufbewahrt, wie der stellvertretende Leiter Abteilung Recht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), Michael Gerber, sagte. Dass alle sie ausfüllen müssten, sei der Praktikabilität geschuldet. Anhand der Formulare sei ersichtlich, wer der Testpflicht unterstehe.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Test- und der Formularpflicht: Sie gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Transitreisende, die in der Schweiz keinen Zwischenhalt machen, Personen, die beruflich Güter und Personen transportieren, sowie unter 16-jährige Kinder und Jugendliche sowie bei Einreisen aus grenznahen Gebieten.

Risikobasierte Kontrollen
Ob die Regeln befolgt werden, soll mit «risikobasierten Kontrollen» im Grenzverkehr überprüft werden. Dafür würden die bestehenden Ressourcen eingesetzt, sagte Christian Bock, Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), vor den Medien. Systematisch kontrolliert werde nicht, alle Grenzübergänge blieben offen.

Einreisende ohne Test müssen diesen umgehend nachholen. Auch die Kantone sind in der Pflicht: Sie müssen mit Stichproben überprüfen, ob weder geimpfte noch genesene Eingereiste den zweiten vorgeschriebenen Test tatsächlich gemacht haben.

Die Sanktionen hat der Bundesrat ebenfalls festgelegt: Fehlt der Testnachweis, wird eine Ordnungsbusse von 200 Franken fällig. Wer das Passagier-Lokalisierungsformular nicht ausfüllt, riskiert 100 Franken Busse. Fluggesellschaften und Fernbusunternehmen müssen prüfen, ob Formulare, Zertifikate und Testnachweise vorliegen.

Gleich bleiben die Einreisebestimmungen: Alle Länder ausserhalb des Schengen-Raumes, die nicht auf der Liste des Staatssekretariats für Migration (SEM) stehen, gelten als Risikoländer. Für Drittstaatenangehörige ohne Impfung, die aus Risikoländern einreisen, gelten wie bisher Beschränkungen für die Einreise. (awp/mc/pg)

FAQ – Massnahmen für die Einreise in die Schweiz ab 20. September 2021

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