Bern – Ehepaare sollen neu bis zu 6000 Franken statt wie bisher 3500 Franken für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung von der direkten Bundessteuer abziehen können. Für alle anderen Personen soll der Betrag von 1700 Franken auf 3000 Franken steigen. Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Pro Kind soll die Abzugslimite von 700 Franken auf 1200 Franken steigen. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat vor, dass Prämien für private Krankenversicherungen und Lebensversicherungen sowie die Zinsen auf Sparkapitalien künftig nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können.
Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wie es in der Mitteilung des Bundesrats heisst. Die Kantone sollen jedoch wie bis anhin die Höhe der Abzüge selber festlegen können.
Hohe Krankenkassenprämien
In den vergangenen Jahren seien in der ganzen Schweiz die Prämien für die Krankenpflegeversicherung stark angestiegen, schreibt der Bundesrat im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung. Die Steuerabzüge seien hingegen nur im Rahmen der allgemeinen Teuerung angepasst worden. «Durch eine Erhöhung des Abzugs bei der direkten Bundessteuer soll der Belastung durch die Prämien für die Krankenversicherung stärker Rechnung getragen werden», heisst es.
Die Änderungen führen laut Bundesrat zu Mindereinnahmen bei der Bundessteuer von rund 290 Millionen Franken pro Jahr. Davon würden rund 230 Millionen Franken auf den Bund und rund 60 Millionen Franken auf die Kantone entfallen.
Vorstoss des Parlaments
Mit der Änderung setzt der Bundesrat eine Motion von SVP-Nationalrat Jean-Pierre Grin (VD) um, die das Parlament 2019 an den Bundesrat überwiesen hat.
Der Vorschlag des Bundesrats weicht leicht vom Motionstext ab. Der Vorstoss sah einen Abzug für Ehepaare von 6100 Franken vor, 100 Franken mehr als der Bundesrat. Mit der Kürzung solle verhindert werden, dass der Abzug für Ehepaare doppelt so hoch sei wie für die übrigen Steuerpflichtigen, heisst es im erläuternden Bericht.
Ausserdem werden die Steuerabzüge für Personen, die keine Beiträge an die AHV und die berufliche Vorsorge (2. Säule) sowie die Säule 3a leisten, gestrichen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Oktober. (awp/mc/ps)