Bundesrat erleichtert gemeinnützigem Wohnungsbau Zugang zu Bauland
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Bern – Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum gutgeheissen. Damit wird den gemeinnützigen Bauträgern ermöglicht, zinsgünstige Darlehen nicht nur für Bauinvestitionen, sondern auch für den Erwerb von Bauland zu beanspruchen.
Die Verordnungsänderung bezweckt eine Stärkung der gemeinnützigen Investoren, die preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen und mit ihren Angeboten zur Linderung der Wohnungsknappheit beitragen, die in einigen städtischen und stadtnahen Gebieten besteht. Gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) unterstützt der Bund den gemeinnützigen Wohnungsbau durch die Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) und durch Kredite zugunsten des so genannten «Fonds de roulement».
Zinsgünstige Darlehen für den Kauf von geeignetem Bauland
Aus diesem Fonds können zinsgünstige Darlehen neu unter bestimmten Bedingungen für den Kauf von geeignetem Bauland zu beansprucht werden. Bis anhin war dies nur für den Bau, die Erneuerung und den Erwerb von Wohnungen möglich. Die Massnahme soll dazu beitragen, dass gemeinnützige Investoren ihre wichtige Rolle auf dem Wohnungsmarkt besser wahrnehmen können.
Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Sie ist Teil des wohnungspolitischen Massnahmenpakets, das der Bundesrat am 15. Mai 2013 verabschiedet hat. (Bundesrat/mc/pg)