Bundesrat erwägt weitere Transparenzvorschriften für Unternehmen

Bundesrat erwägt weitere Transparenzvorschriften für Unternehmen

Bern – Der Bundesrat will Rohstofffirmen zu Transparenz verpflichten, entsprechende Vorschläge hat er Ende November präsentiert. Er ist aber bereit, allenfalls auch weiter zu gehen: In der Antwort auf eine Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK) schliesst er weitere Offenlegungspflichten nicht aus.

Die APK hatte im September eine Motion eingereicht mit der Forderung, eine Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt vorzuschlagen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen davon unter Umständen ausgenommen werden.

Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen unter anderem über Menschenrechte und Umwelt
Dieses Anliegen lehnt der Bundesrat ab, wie aus der am Donnerstag veröffentlichen Motionsantwort hervorgeht. Er verweist jedoch auf eine neue EU-Richtlinie, die grössere Unternehmen verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen unter anderem über Menschenrechte und Umwelt offenzulegen. Eine Sorgfaltsprüfungspflicht ist nicht vorgesehen. Auch können Unternehmen gemäss der EU-Regelung auf eine Berichterstattung verzichten, wenn sie dies begründen.

Der Bundesrat erklärt sich bereit, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, die sich an dieser Regelung orientiert und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht benachteiligt. Diese Arbeit will er aber erst später, in besserer Kenntnis der Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten an die Hand nehmen.

Die Gesetzesänderung, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, betrifft nur in der Rohstoffförderung tätige Unternehmen. Diese sollen Zahlungen an staatliche Stellen ab insgesamt 120’000 Franken pro Geschäftsjahr offenlegen müssen. Die Pflicht soll allenfalls später auf Rohstoffhandelsfirmen ausgedehnt werden. (awp/mc/ps)

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