Bern – Der Bundesrat möchte, dass auch auf Lohnbestandteilen über 315’000 CHF ein Solidaritätsprozent zugunsten der Arbeitslosenversicherung erhoben wird. Er beantragt den Räten, eine Motion der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK) anzunehmen.
Der Bundesrat hat zu dem an der letzten Sitzung gefassten Entscheid noch keine Begründung formuliert. In der Geschäftsdatenbank des Parlaments ist lediglich vermerkt, dass er den Vorstoss zur Annahme empfiehlt.
Konzession an die Linke
Mit seinem Ja kommt er einer Forderung der Linken entgegen. Diese hatte bei der Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes gefordert, dass auch auf Lohnbestandteilen über 315’000 CHF Abgaben erhoben werden. Ansonsten würden Personen mit sehr hohen Einkommen prozentual tiefere Beiträge zahlen, kritisierten SP und Grüne. Sie unterlagen mit dieser Haltung.
Heute wird ein Solidaritätsprozent auf Einkommen zwischen 126’000 und 315’000 Franken erhoben. Auf Lohnbestandteilen von über 315’000 CHF werden keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Raschere Schuldentilgung bei der ALV
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates beschloss im Juli mit 14 zu 12 Stimmen, mit einer Motion zu verlangen, dass dies geändert wird. Nach dem Willen der Mehrheit soll auf Einkommen von über 315’000 CHF ein Solidaritätsbeitrag von einem Prozent erhoben werden, damit die Schulden der Arbeitslosenversicherung rascher getilgt werden können.
Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) könnte auf diese Weise die Schuldenlast um 79 Millionen Franken reduziert werden, schreibt die Kommission zu ihrem Vorstoss. Dies sei doppelt so viel vorgesehen. (awp/mc/pg)