Der Bundesrat will den Kampf gegen gefälschte Medikamente verstärken.
Bern – Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Umsetzung der Medicrime-Konvention eröffnet. Dabei handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten. Um die Anforderungen der Konvention zu erfüllen, sind punktuelle Anpassungen des Heilmittelgesetzes (HMG) und der Strafprozessordnung (StPO) notwendig. Damit wird der Kampf gegen den illegalen Heilmittelhandel verstärkt, der eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Die Vernehmlassung dauert bis am 02.04.2014.
Die Schweiz verfügt mit dem Heilmittelgesetz und den zugehörigen Verordnungen über eine sehr gute Basis zur strafrechtlichen Verfolgung von Heilmittelfälschern. Die Ratifizierung der Konvention erfordert jedoch noch einzelne Anpassungen im Heilmittelgesetz und in der Strafprozessordnung. Diese betreffen insbesondere die Verbesserung des Informationsaustausches, die Erweiterung der Methoden der strafrechtlichen Ermittlungen und die Klärung der Rechtslage für die Vermittlung von Heilmitteln.
Weltweit nimmt der Handel mit gefälschten und illegalen Heilmitteln zu. Die Gewinne sind hoch und das Risiko für eine strafrechtliche Verfolgung der beteiligten Händler ist derzeit gering, weil der Handel mit solchen Produkten oft grenzüberschreitend und über das Internet abgewickelt wird. Auch die Schweiz ist von illegalen Arzneimittelimporten betroffen. Es wird geschätzt, dass heute jährlich etwa 20 000 illegale Sendungen in der Schweiz gelangen.
Gefälschte Heilmittel sind eine Gefahr für die Gesundheit
Gefälschte oder illegal verkaufte Medikamente und Medizinalprodukte können grosse Risiken für die Gesundheit bergen. Es gibt beispielsweise keine Garantie dafür, dass gefälschte Arzneimittel die richtigen Inhaltsstoffe in der korrekten Dosierung enthalten. Dadurch kann der Genesungsprozess verzögert oder gar verunmöglicht werden. Zudem können Verunreinigungen oder nicht deklarierte Inhaltsstoffe die Symptome überdecken und zusätzliche Beschwerden oder sogar Vergiftungserscheinungen auslösen.
Die Medicrime-Konvention des Europarates ist das erste internationale Übereinkommen, das die Unterbindung des illegalen Heilmittelhandels zum Ziel hat. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich unter anderem, die Straftatbestände für Herstellung, Angebot und Handel mit gefälschten Heilmitteln zu erweitern. Die Konvention bietet zudem einen Rahmen für die nationale und internationale Zusammenarbeit der betroffenen Behörden. Die Schweiz hat die Konvention am 28. Oktober 2011 unterzeichnet. (admin.ch/mc/ps)