Bundesrat gegen einheitliche Krankenkassen-Prämien
Gesundheitsminister Bundesrat Alain Berset. (Foto: admin.ch)
Bern – Eine einheitliche Krankenkassenprämie für alle Versicherten in einer Prämienregion könnte das Phänomen der Risikoselektion verschärfen. Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.
Würde in jeder Prämienregion eine einheitliche Prämie für alle Kassen eingeführt, müssten die Versicherer, deren Versicherte höhere Kosten verursachen, versucht sein, die schlechten Risiken – also teure Patientinnen und Patienten – abzuschieben, schreibt der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort. Möglich wäre auch, dass sie sich aus der betroffenen Prämienregion zurückziehen würden.
Gleiche Prämien für das gleiche Versicherungsmodell
Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH) hatte sich erkundigt, welche Effekte eintreten würden, wenn man alle Krankenkassen verpflichten würde, in der jeweiligen Prämienregion gleiche Prämien für das gleiche Versicherungsmodell einzuführen. Weiter wollte sie wissen, ob die unterschiedlichen Prämien für gleiche Leistungen auf nachvollziehbare Kriterien zurückzuführen seien.
Der Bundesrat hält fest, die Kosten variierten aufgrund der Zusammensetzung des Versichertenbestandes. Die unterschiedliche Risikostruktur gehe teilweise noch auf die Zeit vor der freien Wahl des Versicherers zurück. Traditionelle «Betriebskrankenkassen» hätten beispielsweise kaum Chronischkranke versichert und wiesen daher eine günstige Risikostruktur auf.
Risikostrukturen kaum angeglichen
Seit der Einführung der freien Wahl des Versicherers hätten sich die Risikostrukturen kaum angeglichen, schreibt der Bundesrat. Seit 2012 würden die Unterschiede im Risikoausgleich zwar besser berücksichtigt, doch brauche es eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs.
Neben der Risikostruktur könnten weitere Faktoren die unterschiedliche Prämienhöhe erklären. Dazu zählten etwa die Effektivität der Kostenkontrolle und die Höhe der Verwaltungskosten. Um sicherzustellen, dass die Prämien nicht unangemessen von den Kosten abwichen, brauche es das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, das derzeit im Parlament beraten wird. (awp/mc/ps)