Bundesrat gegen Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»

Bundesrat gegen Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»
(Foto: W.R. Wagner/pixelio.de)

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Bern – Bundesrat und Parlament halten den bestehenden Schutz vor Passivrauchen für ausreichend und empfehlen, die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen», die am 23. September zur Abstimmung kommt, abzulehnen.

Das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen verbietet das Rauchen seit dem 1. Mai 2010 in sämtlichen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. So sind heute Spitäler, Schulen oder Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs in der ganzen Schweiz rauchfrei. Für das Gastgewerbe sind Ausnahmen vorgesehen: Kleine Betriebe mit einer Grösse bis 80 Quadratmetern können als reine Raucherbetriebe geführt werden, sofern sie gewisse Auflagen erfüllen und über eine Bewilligung der kantonalen Behörden verfügen. Auch Raucherräume (Fumoirs) sind zulässig. In diesen Raucherbetrieben dürfen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten, die ihre schriftliche Zustimmung dazu gegeben haben.

Bewährte Lösung
Diese Regelung hat sich aus Sicht von Bundesrat und Parlament bewährt. Der Schutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmenden habe innert kurzer Zeit markant verbessert werden können, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesamts für Gesundheit. Studien belegten, dass bestimmte Herz-Kreislauf- und Atemwegerkrankungen, die im Zusammenhang mit dem Passivrauchen stehen, seit Einführung des Rauchverbotes zurückgegangen sind.

Breite Akzeptanz in der Bevölkerung
Das heutige Gesetz sei das Ergebnis eines über Jahre vom Parlament erarbeiteten Kompromisses und geniesse eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung – auch unter den Rauchenden, heisst es weiter. Die heutige Gesetzgebung nehme Rücksicht auf die föderalistische Tradition. Die Kantone sind frei, kantonale Gesetze zu erlassen, um den Schutz auszuweiten. Fünfzehn Kantone, die zusammen 77 Prozent der Schweizer Gesamtbevölkerung umfassen, haben sich bisher für Gesetze entschieden, die weiter gehen als das Schutzniveau des Bundesgesetzes.

Die Volksinitiative verlangt, dass das Rauchen landesweit in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und an allen Arbeitsplätzen grundsätzlich verboten wird. In der Gastronomie wären nur noch unbediente Fumoirs erlaubt. Der Schutz vor Passivrauchen sei dem Bundesrat ebenfalls ein grosses Anliegen, ein wirksames und breit akzeptiertes Gesetz bereits nach zwei Jahren wieder zu ändern, ist in den Augen des Bundesrates aber verfrüht. Ausserdem ginge mit dem Vorschlag der Initianten der Spielraum der Kantone bei der Reglementierung des Passivrauchschutzes verloren. (BAG/mc/pg)

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